23.04.2024

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Folge 25-21 vom 25. Juni 2021 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-21 vom 25. Juni 2021

Meldungen

E-Autos werden lauter  

Brüssel – Zu den Vorzügen von Elektroautos gehört deren weitgehende Geräuschlosigkeit – schließlich macht Verkehrslärm krank. Doch mit der Ruhe wird es nun schon bald wieder vorbei sein. Denn am 1. Juli tritt die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft, welche besagt, dass künftig alle neu zugelassenen E-Autos, Hybridmodelle und Wasserstofffahrzeuge mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein müssen. Das soll bei Geschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde und beim Rückwärtsfahren Geräusche mit einem Lärmpegel zwischen 56 und 75 Dezibel erzeugen, um Kinder, Radfahrer, ältere Menschen und vor allem auch Blinde und Sehbehinderte zu warnen. Experten vertreten allerdings die Ansicht, der Verkehrssicherheit wäre besser gedient, wenn die Fahrzeuge mit intelligenten Systemen wie automatischen Notbremsassistenten ausgerüstet würden. Diese seien effektiver und auch nervenschonender als künstlich erzeugter Lärm.W.K.





EZB befiehlt „Vielfalt“

Frankfurt/Main – Die Bankenaufsicht der EZB will die Geschlechtervielfalt als Kriterium für die Zulassung von Bankvorständen und Führungskräften einführen. Wie die Behörde mitteilte, ist nur ein Fünftel der Positionen in den Führungsgremien der größten europäischen Banken mit Frauen besetzt, obwohl das europäische Recht von den Banken Diversität verlange. Anwenden will die Aufsichtsbehörde das neue Kriterium, wenn neue oder aktuelle Vorstandsmitglieder oder Führungskräfte von Banken überprüft werden. Elizabeth McCaul, Mitglied des EZB-Aufsichtsrats, kündigte an, „bei offensichtlichen Verstößen gegen Diversitätsstrategien“ die Banken möglicherweise dazu zu verpflichten, diese Strategien einzuhalten. Die Bankenaufsicht der EZB ist für die größten Kreditinstitute der Eurozone zuständig. Derzeit überwacht die Behörde 115 Banken. N.H.





Betrug in der Pflege

Hannover – Die Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation der kaufmännischen Krankenkasse (KKH) hat im Vorjahr so viele Betrugshinweise erhalten wie lange nicht. Bundesweit wurden 768 Verdachtsfälle gemeldet; 61 Prozent mehr als 2019, drei Viertel aller Hinweise im Jahr 2020 auf Pflegeleistungen. Dabei entfielen 391 Verdachtsfälle auf Abrechnungsmanipulation bei Pflegediensten. Auf Pflegeheime bezogen sich 194 Hinweise. Nach Angaben der Kranken- und Pflegeversicherung der KKH ist durch bewusste Falschabrechnungen allein 2020 ein Schaden in Höhe von einer halben Million Euro entstanden. Die höchsten Schadenssummen erschwindelten Apotheker, gefolgt von ambulanten Pflegediensten. Die KKH erstattete in 23 Fällen Strafanzeigen. Zu den Hinweisgebern zählen neben dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auch Polizei und Staatsanwaltschaft, andere Krankenkassen sowie Versicherte. N.H.