25.04.2024

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Folge 25-21 vom 25. Juni 2021 / Königsberg / Diskussion um Elektroroller in der Stadt / Zahl der Mietstationen im Gebiet steigt – Spezielle Verkehrsregeln weisen noch Lücken auf

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-21 vom 25. Juni 2021

Königsberg
Diskussion um Elektroroller in der Stadt
Zahl der Mietstationen im Gebiet steigt – Spezielle Verkehrsregeln weisen noch Lücken auf
Jurij Tschernyschw

In diesem Jahr wurden im Königsberger Gebiet mehrere Ausleihsysteme für Elektroroller eingeführt. Seit Beginn der Touristensaison hat die Zahl der Elektroroller auf den Straßen stark zugenommen. Die Zahl der verfügbaren Gefährte dürften zwar die Touristen erfreuen, Einheimische zum Teil aber sehr verärgern. Fußgänger etwa beschweren sich regelmäßig über Rollerfahrer, die auf Gehwegen Unfälle verursachen. Elektroroller können nämlich Geschwindigkeiten von über 20 Stundenkilometern erreichen, jedoch dürfen sie laut den geltenden Verkehrsregeln nicht auf der Fahrbahn fahren.

Nach Angaben der Verkehrspolizei ereigneten sich seit Jahresbeginn in der Region mindestens elf Unfälle mit Elektrorollern. Bei diesen Unfällen wurden sieben Personen verletzt, die Dunkelziffer dürfte aber weit größer sein. Für die meisten Unfälle waren Fahrer von Elektroscootern mit über 250 Watt Stärke verantwortlich. Für solche Fahrzeuge ist eigentlich ein Führerschein der Klasse „M“ erforderlich, und der Fahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen und auf der Fahrbahn zu fahren. Die Führerschein-Klasse „M“ ist relativ neu. Sie ist für Fahrzeuge mit geringer Leistung, wie Roller und Mopeds mit kompakter Größe, konzipiert.

Es gab bereits einen Fall, in dem ein Motorroller in einen sogenannten Autoknast gebracht und sein Besitzer für drei Tage wegen Fahrens ohne Führerschein verhaftet wurde. Sein Elektroroller hatte eine Leistung von 1000 Watt. In den Vorschriften werden Elektroroller als persönliche Mobilitätshilfen (CIM) bezeichnet. Der Status dieser Verkehrsmittel ist jedoch noch nicht eindeutig in den Verkehrsregeln festgelegt. Offiziell gilt der Führer eines Elektrorollers als Fußgänger. Dies bedeutet, dass er nicht auf der Fahrbahn fahren darf. Er darf nur Fahrradwege und Gehwege benutzen.

Immer wieder kommt es vor, das angetrunkene Rollerfahrer Notsituationen verursachen. Viele fahren zu zweit auf einem Roller, was verboten ist. Nun prüfen die Kommunen die Möglichkeit, sogenannte langsame Zonen einzurichten, wie es sie in Moskau bereits gibt. Deren Nutzung ist für Roller verboten. Elektroroller sollen die  Radwege mitnutzen. Auf Bürgersteigen gilt künftig eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometern pro Stunde. Weil dies immer noch zu schnell ist für Gehwege, haben die Städte Moskau und Jekaterinburg die Geschwindigkeit für Elektroroller bereits auf 15 Kilometer pro Stunde begrenzt.

Im Königsberger Gebiet hat die Verkehrspolizei in der ersten Junihälfte eine „Scooter“-Aktion durchgeführt. Polizeibeamte überwachten dabei die Bewegung von Motorrollern auf den Straßen der Städte und überprüften stichprobenartig den technischen Zustand sowie die Eigenschaften der Fahrzeuge.

Die Leiterin der Königsberger Stadtverwaltung, Jelena Djatlowa, ist der Ansicht, dass es notwendig sei, mehr Fahrradwege zu bauen, um die Zahl der Unfälle sowie der Personenschäden zu reduzieren. Dies werde auch dazu beitragen, den Strom von Fußgängern, Radfahrern und Rollern besser zu verteilen: „Während ein Radfahrer noch auf die Fahrbahn ausweichen kann, was nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, ist ein Elektroroller ein Fahrzeug, das nicht auf der Fahrbahn fahren kann. Damit bleibt nur noch der Bürgersteig. Diejenigen, die Roller fahren und diejenigen, die zu Fuß gehen, müssen lernen, sich gegenseitig zu respektieren.“