24.04.2024

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Folge 26-21 vom 02. Juli 2021 / Einwanderung / Asylgesetze sollen maximal gedehnt werden / Brandenburgs Integrationsministerin Nonnemacher will Ausreisepflichtige im Land behalten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-21 vom 02. Juli 2021

Einwanderung
Asylgesetze sollen maximal gedehnt werden
Brandenburgs Integrationsministerin Nonnemacher will Ausreisepflichtige im Land behalten
Frank Bücker

Die brandenburgische Integrationsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) setzt sich dem Verdacht aus, zum Gesetzesbruch aufzufordern oder ihn sogar voranzutreiben. Es geht um abgelehnte Asylbewerber. Deren Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland regeln die Paragrafen 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes. Das sind Bundesgesetze,  auf deren Gültigkeit und Veränderung Nonnemacher als Landesministerin keinen Einfluss hat. 

Anlässlich des Weltflüchtlingstags sprach sie sich aber dafür aus, Geflüchtete, die „gut integriert“ seien und in Brandenburg „dringend gebraucht“ würden, hier zu behalten. Dem stehen aber Altersgrenzen und Voraufenthaltszeiten für die Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegen.

Die in den Jahren 2015 und 2016 nach Brandenburg gekommenen Minderjährigen und jungen Erwachsenen hätten vielfach erfolgreich ihren Weg in Ausbildung und Arbeit gemeistert und seien längst in Brandenburg zu Hause, so Nonnenmacher. Der von der Ministerin angesprochene Personenkreis habe jedoch das gesetzlich vorgeschriebene Maximalalter bereits überschritten und erfülle anderseits die geforderte Aufenthaltszeit  noch nicht. 

Reger Zulauf hält unvermindert an

Vor allem für junge Asylsucher verschließt sich laut Integrationsministerium dieser Weg nach Abschluss des Asylverfahrens, weil sie das erforderliche Maximalalter von 21 Jahren für eine Beantragung eines Aufenthaltstitels nach Paragraph 25a bereits überschritten haben und die Aufenthaltszeit von acht Jahren nach 25b noch nicht erfüllen. Welche Gesetzesspielräume Nonnenmacher nun zugunsten „junger Geflüchteter“ ausschöpfen will, erklärte sie nicht: „Wir haben uns als Landesregierung darauf verständigt, die gesetzlichen Spielräume der Bleiberechtsregelungen bei Ausbildung und Arbeit so gut wie möglich auszuschöpfen, um den jungen Menschen, die wir dringend im Land Brandenburg brauchen, eine Bleibeperspektive zu eröffnen.“ 

Hans Hansen vom „Runden Tisch Asyl und Migration“ verlangt: „In unserem Netzwerk verbindet uns das Anliegen, Menschen mit Fluchterfahrung wirkliche Perspektiven in allen Bereichen der Gesellschaft zu eröffnen.“ Dabei kommen immer noch viele dazu. 416 Afghanen, 227 Syrer, 64 Iraker, 68 Georgier und 23 Kameruner – insgesamt 1222 Personen – verschafften sich dieses Jahr bislang Zugang nach Brandenburg und stellten Asylanträge. 

Die Landesintegrationsbeauftragte Doris Lemmermeier gibt die entsprechende Begleitmusik vor: „Die Menschen, die zu uns gekommen sind, haben Unbeschreibliches in ihren Heimatländern und auf ihrer Flucht erlebt. Wir sollten ihnen, auch rechtlich, eine Lebensperspektive in Brandenburg eröffnen.“ 

Landesinnenminister Michael Stübgen von der CDU lässt sich zu den Forderungen seiner grünen Kabinettskollegin bislang nicht vernehmen. Der Innenminister, der auch „Verfassungsminister“ ist, wäre qua Amts für Gesetzesbrüche zuständig. Insbesondere, wenn sie sich mit Ansage gewissermaßen per Ansage ankündigen.