19.04.2024

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Folge 26-21 vom 02. Juli 2021 / Kolumne / Wieder etwas entgeignen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-21 vom 02. Juli 2021

Kolumne
Wieder etwas entgeignen
Theo Maass

Berlin möchte wieder einmal „Rechtsgeschichte“ schreiben. Nach dem verfassungswidrigen Mietendeckel, dem Anti-Diskriminierungsgesetz und dem Mobilitätsgesetz will Rot-Rot-Grün nun die Besitzer von Wassergrundstücken enteignen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Landesparlaments beschloss mit den Stimmen der Berliner Linkskoalition gegen den Widerstand von CDU, AfD und FDP: „Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle Ufer der Berliner Gewässer grundsätzlich öffentlich zugänglich sind.“ Die Antragsteller meinen zur Begründung: „Der freie Zugang zum Ufer ist ein Jedermannsrecht.“

Dabei geht es nicht um den Erwerb oder den Verkauf von öffentlichem Eigentum, sondern Eigentümer sollen enteignet werden, weil Uferstreifen „zu sichern“ und „zurückzugewinnen“ seien. Die Abgeordnete Katalin Gennburg von der Linkspartei (sie hatte kürzlich die Errichtung von Wohnungen und Schwimmbädern auf dem Autobahnabschnitt 16 der A 100 gefordert): „Wir enteignen natürlich für Grünflächen am Wasser.“ Sie schwadroniert von „Rückeroberung“ „gegen Kapitalinteressen und Privatinteressen“.

Daniela Billig (Grüne) ergänzt: „Wir wollen am Ende von Köpenick bis nach Spandau am Wasser entlangwandern.“ Man fragt sich angesichts dieser Deckungsgleichheit: Wie viel Kommunismus steckt in den Grünen? Bei der Linkspartei ist das ja bekannt: KPD und Ost-SPD wurden zur SED zwangsvereinigt, diese anschließend mehrfach umbenannt zu „Die Linke“. 

Die SPD versucht zu relativieren: Der Abgeordnete Daniel Buchholz geht die Opposition an, beim Straßenbau werde ja auch enteignet. Wie will Franziska Giffey – die versucht, der SPD einen gemäßigten Anstrich zu verpassen – den Vortoß ihrer Genossen wohl erklären?