28.03.2024

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Folge 26-21 vom 02. Juli 2021 / Für Sie gelesen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-21 vom 02. Juli 2021

Für Sie gelesen

Tausend Euro Gebühren

Hierzulande erregen sich die systemnahen Medien gerne heftig, wenn in anderen Staaten Menschen ins Gefängnis geworfen werden, weil sie der Stimme ihres Gewissens gefolgt sind. Dahingegen ignorieren sie, dass so etwas auch in der Bundesrepublik vorkommt – und zwar nicht nur aufgrund des umstrittenen Artikels 130 des Strafgesetzbuches zur „Volksverhetzung“. Insofern ist es gut, wenn Bücher wie „AbGEZockt“ erscheinen. Darin schildert der Journalist und Politikwissenschaftler Markus Mähler die dubiosen Methoden, mit denen der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio den seit 2013 von allen Wohnungsinhabern zu entrichtenden Rundfunkbeitrag eintreibt oder von externen Vollstreckern eintreiben lässt.

Wer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zahlen will, weil er gar kein Empfangsgerät besitzt, dem droht ein hartes Verfahren bis hin zur Erzwingungshaft. Die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verwaltet inzwischen rund 45 Millionen Beitragskonten und startet in diesem Zusammenhang jährlich 20 Millionen „Mahnmaßnahmen“ zur „Herstellung der Beitragsgerechtigkeit“. Dabei kommt es auch zu 60.000 Zwangsvollstreckungen pro Monat. Wenn der Schuldner auf seinem Standpunkt beharrt, kann er ins Gefängnis wandern, worüber allerdings nichts in den Rechenschaftsberichten des Beitragsservice steht. Auch sonst gibt es keine genauen Daten, wie viele Menschen inzwischen wegen Beitragsverweigerung einsitzen, denn in die Medien schaffen es nur wenige Einzelfälle. 

Allerdings schätzt der Kriminologe Heinz Cornel von der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin, dass mittlerweile rund 40 Prozent der deutschen Gefängnisinsassen Schuldhäftlinge sind, die eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht gezahlter Steuern, Schwarzfahrens oder Gebührenverweigerung verbüßen. Das lässt tief blicken – jedoch nutzt der Staat das Ganze auch gleich noch, um den „Kampf gegen Rechts“ zu befeuern, indem er manche der Beitragsrebellen zu „Reichsbürgern“ abstempelt.

Sich gegen das Treiben des Beitragsservice zu wehren ist nahezu aussichtslos. So berichtet Mähler unter anderem von dem Anwalt Thorsten Bölck, der für seine Mandanten bis vors Bundesverfassungsgericht zog. Das Ergebnis: Als Bölck nicht nur eine, sondern mehrere Verfassungsbeschwerden im Namen unterschiedlicher Kläger erhob, brummte ihm das Gericht eine „Missbrauchsgebühr“ von tausend Euro auf und wies die erneuten Beschwerden ohne jegliche Begründung zurück – was bezeichnenderweise auch völlig legal ist.

Letztendlich hilft gegen die Geldgier von ARD, ZDF und Co. also nur Hartz IV, Obdachlosigkeit oder eine formelle Abmeldung ins Ausland. Aber das sind natürlich Optionen, die nicht für jedermann taugen.

Wolfgang Kaufmann

Markus Mähler: „AbGEZockt. Warum Millionen Deutsche keinen Rundfunkbeitrag zahlen und wie auch Sie sich wehren können“, FinanzBuch Verlag, München 2020, broschiert, 351 Seiten, 17,49 Euro