26.04.2024

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Folge 27-21 vom 09. Juli 2021 / Parteienfinanzierung / Ausschluss der AfD von der Stiftungsförderung gefordert / „Manifest für die Zivilgesellschaft und die politische Bildung“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-21 vom 09. Juli 2021

Parteienfinanzierung
Ausschluss der AfD von der Stiftungsförderung gefordert
„Manifest für die Zivilgesellschaft und die politische Bildung“
Hermann Müller

Relativ unbeachtet von der Öffentlichkeit ergießt sich auf parteinahe Organisationen wie die Konrad-Adenauer-Stiftung oder die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Flut von Steuergeldern. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler haben im Jahr 2020 die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS, CDU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES, SPD), die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF, FDP), die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS, CSU), die Heinrich-Böll-Stiftung (hbs, Grüne) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS, Linkspartei) insgesamt fast 550 Millionen Euro vom Bund erhalten. 

Im Jahr zuvor ist an die parteinahen Stiftungen ein Gesamtbetrag von 542 Millionen Euro für politische Bildungsarbeit geflossen. Zum Vergleich: Die staatliche Parteienfinanzierung für die im Bundestag vertretenen Parteien lag im Jahr 2019 bei 188,4 Millionen Euro.

Fast 550 Millionen Euro vom Staat

Bedingung für die Stiftungsförderung ist bislang, dass die entsprechende Partei längerfristig im Bundestag vertreten ist. Zieht die AfD im Herbst wieder in den Bundestag ein, dann erfüllt auch sie die Voraussetzungen, dass eine ihr nahestehende Stiftung – in diesem Falle die Desiderius-Erasmus-Stiftung – staatliche Gelder für deren Arbeit erhält. 

Dies gilt zumindest für den Fall, dass dann noch die bisherigen Regeln Gültigkeit haben. In einem „Manifest für die Zivilgesellschaft und die politische Bildung“ fordern nun nämlich 13 Organisationen eine Änderung im Finanzierungssystem, um der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung generell Fördermittel verweigern zu können. Zu den Unterzeichnern des Manifests gehören der Deutsche Gewerkschaftsbund, Verdi, die Amadeu-Antonio-Stiftung, Pro Asyl, Fridays for Future, der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Katholische Akademie Rabanus Maurus und die Bildungsstätte Anne Frank. 

Ziel der Initiative ist es – um es mit den Worten des Initiators der Allianz, dem Direktor der Bildungsstätte Anne Frank, Meron Mendel, zu sagen – , dass die „Bundespolitik ... in den nächsten Monaten alles unternimmt, um ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen und sicherzustellen, dass Verfassungsfeinde wie die AfD und ihre Stiftung keine Steuergelder erhalten“. 

Wie das konkret funktionieren soll, haben die Bildungsstätte Anne Frank und der Grünen-Politiker Volker Beck bereits im Frühjahr öffentlich gemacht. Demnach soll die Förderung der politischen Stiftungen erstmals eine gesetzliche Grundlage bekommen. Voraussetzung für eine Förderung mit Bundesmitteln soll die Eintragung in ein Stiftungsregister werden. Von einer Eintragung ausschließen wollen die Initiatoren die „politische Stiftung einer nicht dauerhaften oder nicht demokratischen politischen Grundströmung“. 

Erstaunlicherweise fehlt bislang eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen, obwohl diese bereits seit Jahrzehnten vom Geld der Steuerzahler profitieren. Schon seit 1967 legt der Haushaltsausschuss des Bundestags fest, welche Stiftung wie viel Geld erhält. Als Maßstab legen die Haushaltspolitiker dabei die Wahlergebnisse der entsprechenden Parteien in den letzten drei bis vier Legislaturperioden zugrunde.

Im Jahr 1986 stellte das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der Grünen zudem wichtige Richtlinien für das Finanzierungssystem auf. Demnach müssen alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen bei der Förderung angemessen berücksichtigt werden. Die Verfassungsrichter forderten auch, die Stiftungen sollten unabhängig von den Parteien arbeiten. 

Allianz von 13 Organisationen

Im Laufe der Jahrzehnte ist über die Finanzierung der parteinahen Stiftungen ein System entstanden, das aus Sicht von Kritikern trotz der Distanzforderung der Verfassungsrichter doch ganz erheblich den jeweiligen Parteien zugutekommt. Der Bund der Steuerzahler sieht zudem eine fehlende Transparenz bei der Vergabe durch den Haushaltsgesetzgeber. Der Bundesrechnungshof hatte erst im Frühjahr bei den Personalausgaben von KAS, FES, RLS, hbs, HSS und FNF die Bezahlung des Stiftungspersonals kritisiert. Festgestellt hatten die Rechnungsprüfer, dass die parteinahen Stiftungen ihr Führungspersonal wie Spitzenbeamte, etwa auf dem Niveau des Präsidenten des Bundeskriminalamts, bezahlen.

Die üppige Finanzierung mit Steuergeldern erlaubt es den parteinahen Stiftungen, neben der politischen Bildungsarbeit im Inland auch noch ein umfangreiches Netz von Auslandsbüros zu unterhalten. Allein die KAS leistet sich derzeit weltweit 107 Auslandsbüros. Und die FES der Sozialdemokraten ist in 120 Ländern aktiv. Hinzu kommen umfangreiche Stipendienprogramme der Stiftungen, die es erlauben, potentielle Nachwuchskräfte für die jeweiligen Parteien zu fördern und an die Parteien zu binden.