26.04.2024

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Folge 27-21 vom 09. Juli 2021 / Niedrigzinspolitik / Paul Kirchhof wirft EZB Verfassungsbruch vor / Ex-Bundesverfassungsrichter sieht das im Grundgesetz garantierte Recht auf Privateigentum verletzt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-21 vom 09. Juli 2021

Niedrigzinspolitik
Paul Kirchhof wirft EZB Verfassungsbruch vor
Ex-Bundesverfassungsrichter sieht das im Grundgesetz garantierte Recht auf Privateigentum verletzt
Norman Hanert

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Paul Kirchhof kommt in einem Gutachten für die Sparda-Bank zu dem Schluss, dass die anhaltende Null- und Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Enteignung der Sparer bedeute. Diese Geldpolitik verletze damit das im Grundgesetz und im Europarecht garantierte Recht auf Privateigentum, so Kirchhof. Gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ erklärte der frühere Verfassungsrichter: „Mit dem Negativzins wird der Sparer enteignet, obwohl der Staat prinzipiell nicht auf Privateigentum zugreifen darf.“ Kirchhof wirft der EZB vor, eigenmächtig die Höchstgrenze von zwei Prozent Inflation zur Zielmarke umdefiniert zu haben. Laut Kirchhof bedeuten Inflation und Negativzins der EZB eine regelmäßige Minderung des Geldeigentums um zwei Prozent. 

Tatsächlich ist der Realzins inzwischen sogar noch tiefer in den Minusbereich gerutscht. Unlängst hat das Statistische Bundesamt den Inflationswert für den Juni veröffentlicht. Demnach lagen die Verbraucherpreise Juni um 2,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. 

Im Detail stehen hinter dem ermittelten Inflationswert zum Teil ganz drastische Preissteigerungen. Ein Liter Diesel kostete vergangenen Monat beispielsweise ein Viertel mehr als im Juni des Vorjahres. Der Preis für Heizöl kletterte sogar um 52 Prozent. Eine Rolle spielt dabei, dass die Ölpreise im vergangenen Jahr sehr niedrig lagen. Zudem verteuert seit Jahresanfang das Klimapaket der Bundesregierung die Preise für Öl und Gas.

Die Bundesbank hatte bereits in ihrem Mai-Monatsbericht prognostiziert, dass die Preissteigerung bis zum Jahresende sogar bis auf vier Prozent anziehen könnte. Im kommenden Jahr erwartet die Bundesbank dann wieder einen Rückgang der Inflation. Annahme der deutschen Notenbank ist dabei, dass die Inflation derzeit von vorübergehenden Sondereffekten, etwa der Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung, hochgetrieben wird.

Das Klimapaket der Bundesregierung lässt allerdings befürchten, dass die Deutschen auch über das Jahresende hinaus mit höheren Inflationsraten rechnen müssen. Im Januar ist die Kohlendioxid-Steuer in den Bereichen Verkehr und Wohnen mit einem Preis von 25 Euro je Tonne Kohlendioxid gestartet. Nach den derzeitigen Planungen soll der Preis bis zum Jahr 2025 schrittweise auf 55 Euro angehoben werden. Die von der Bundesregierung beschlossenen Kompensationsleistungen wie die geringfügige Senkung der EEG-Umlage, die Erhöhung der Pendlerpauschale und ein Zuschlag zum Wohngeld werden die Belastungen für die Konsumenten nur zum Teil auffangen. Einige Politiker halten die Pläne für die Kohlendioxid-Besteuerung für noch nicht ausreichend und fordern sogar, den Preis schneller steigen zu lassen. Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert etwa, den nationalen Kohlendioxid-Preis auf Öl und Gas bereits im Jahr 2023 auf 60 Euro zu erhöhen und danach weiter steigen zu lassen.