24.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 28-21 vom 16. Juli 2021 / Zuwanderung / Ausgetrickstes Asylgesetz / Anders als Deutschland wagen einige EU-Länder Alleingänge, um die Flut von Asylsuchern zu stoppen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28-21 vom 16. Juli 2021

Zuwanderung
Ausgetrickstes Asylgesetz
Anders als Deutschland wagen einige EU-Länder Alleingänge, um die Flut von Asylsuchern zu stoppen
Hermann Müller

Nachdem die Debatten über eine gemeinsame Asylpolitik in der EU seit Jahren festgefahren sind, versuchen nun immer mehr Staaten in Europa selbst Lösungen zu finden. Die Tendenz dabei ist eindeutig: Immer mehr Regierungen versuchen, die irreguläre Einwanderung über das Asylrecht zu verhindern. Die britische Regierung will daher die Asylregeln deutlich verschärfen. Innenministerin Priti Patel hat erst vor Kurzem im Parlament ihre Vorstellungen zur Erneuerung des Zuwanderungsrechts vorgestellt.

Teil der Gesetzesänderung beinhalten unter anderem lebenslange Freiheitsstrafen für Menschenschmuggler und sofortige Haft für Immigranten ohne Visum. Herkunftsländer will Innenministerin Patel zudem bestrafen, wenn sie sich unkooperativ zeigen. Nur wenige Tage nach dem Auftritt im Parlament unterzeichnete Patel in Tirana bereits ein Abkommen mit Albanien. Der neue Vertrag soll die Rückführung von Albanern regeln, die nach Ablauf ihrer Visa nicht ausgereist sind, oder deren Asylanträge in Großbritannien abgelehnt wurden. Für London besonders wichtig ist die Bereitschaft der albanischen Regierung, auch straffällige Albaner zurückzunehmen.

Dänemark, Schweden, Litauen

Mit einem Anteil von 16 Prozent stellen Albaner in britischen Gefängnissen die größte Gruppe von ausländischen Straftätern. Insgesamt sieht die Erneuerung des britischen Einwanderungsrechts vor, ausländische Kriminelle so früh wie möglich außer Landes zu schaffen. Im Bereich des Asylrechts soll zudem die Möglichkeit hinzukommen, Auffangzentren in Übersee einzurichten.

Bereits im Juni hat Dänemarks Parlament ein Gesetz beschlossen, mit dem Asylverfahren in Drittländer ausgelagert werden können. Dieses erlaubt es, Asylsucher ohne Verfahren in Länder außerhalb der EU abzuschieben. Dort sollen dann die Asylverfahren durchgeführt werden. Bei einer positiven Entscheidung ist vorgesehen, dass die Immigranten auch in diesem Drittland bleiben. Zum Ziel ihrer Politik hat die sozialdemokratische dänische Premierministerin Mette Frederiksen „Null Asylbewerber in Dänemark“ erklärt.

Im Vergleich zur früher verfolgten Asylpolitik fällt Schwedens Kurswechsel besonders drastisch aus. Im Stockholmer Reichstag haben im Juni Sozialdemokraten und Grüne mit Zustimmung der Schwedendemokraten und der Konservativen das Asylgesetz verschärft. Die Neuregelung sieht eine Abkehr vom bisherigen Prinzip vor, anerkannten Asylbewerbern gleich eine ständige Aufenthaltsbewilligung zu geben. Stattdessen erhalten Immigranten mit anerkanntem Schutzstatus nur noch eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung. Das mit einer breiten Mehrheit von 240 Abgeordnete und nur 45 Gegenstimmen beschlossene Gesetz begrenzt auch das Recht auf Familienzusammenführung.

Auch Litauens Regierung hat vor Kurzem eine Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen. Zudem beginnt das baltische Land auch mit dem Bau eines Zauns an der Grenze zu Weißrussland. Beide Schritte sind Reaktionen auf die wachsende Zahl von illegal Einreisenden. 

Aus Richtung Weißrussland kommend, haben in diesem Jahr immer mehr Personen aus dem Irak, Syrien und Afghanistan in Litauen Asyl beantragt. In Minsk hatte Präsident Lukaschenko als Reaktion auf Sanktionen gegen sein Land ganz offen angekündigt, massenhaft Immigranten in Richtung EU durchzulassen.

Der Trick der Sekundärmigranten 

Der restriktivere Kurs im übrigen Europa erhöht den Zuwanderungsdruck auf Deutschland. Zunehmend zum Problem wird dabei auch die sogenannte Sekundärmigration. Wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag hervorgeht, haben im vergangenen Jahr rund 7400 anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland erneut einen Asylantrag in Deutschland gestellt. In diesem Jahr sind allein von Januar bis Ende April nochmals 4800 Migranten hinzugekommen, die bereits in Griechenland einen Schutzstatus erhalten haben.

Viele der oftmals aus Afghanistan stammenden Immigranten reisen nach Erkenntnissen der Bundespolizei zum einen Teil entweder direkt per Flugzeug in Deutschland ein. Zum anderen Teil fliegen größere Gruppen auch von Athen nach Warschau, um von dort aus in die Bundesrepublik einzureisen. Die Einreisen erfolgen nach geltender Rechtslage sogar ganz legal. Der in Griechenland verliehene Schutzstatus erlaubt es den „Flüchtlingen“, bis zu 90 Tage pro Halbjahr in andere EU-Mitgliedstaaten zu reisen. 

Das Risiko, von Deutschland aus nach Griechenland zurückgeführt zu werden, ist wiederum sehr gering. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht urteilte im Januar, dass in Griechenland Personen mit einem Schutzstatus nicht einmal eine Mindestversorgung garantiert ist und sogar eine ernsthafte Gefahr „einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ drohe.

Foto: Tatsächlich nur ein „Erst“-Antrag? Über den Umweg eines Asylverfahrens in Griechenland reisen viele „Sekundärmigranten“ legal nach Deutschland ein, um hier erneut und endgültig einen Asylantrag zu stellen Foto: action press