Söder pocht auf Entlastung
München/ Düsseldorf – Markus Söder besteht unter Verweis auf das CDU/CSU-Wahlprogramm auf Steuersenkungen nach der Bundestagswahl. Die Forderung nach Steuerentlastungen stehe „schwarz auf weiß“ im Wahlprogramm der Union. Der bayerische Ministerpräsident reagiert damit auf Äußerungen Armin Laschets vom 11. Juli im ARD-Sommerinterview. Letzterer hatte darin erklärt, er sehe „im Moment“ keinen Spielraum für Steuererleichterungen, „dazu haben wir nicht das Geld“. Wenn es Entlastungen gebe, dann bei kleinen und mittleren Einkommen, „aber auch nicht heute oder morgen“. Angekündigt hatte die Union in ihrem Wahlprogramm ein „Entfesselungspaket“, mit dem Bürokratie abgebaut und Steuern für angeschlagene Unternehmen gesenkt werden sollen.N.H.
Schuhbeck ist insolvent
München – Alfons Schuhbeck, einer der bekanntesten Starköche Deutschlands, hat für einen Teil seiner Unternehmen Insolvenz angemeldet. Betroffen sind seine Restaurants am Platzl in der Münchener Innenstadt in der Nähe des Hofbräuhauses sowie sein Partyservice, mit dem er bisher Großveranstaltungen und Prominenten-Events beliefert hat. Als Grund gab Schuhbeck an, dass er sich von der Politik alleingelassen fühle, da „die vollmundig angekündigten Staatshilfen bei mir bis heute ausgeblieben sind“. In der Hoffnung auf die staatliche Unterstützung habe er bis zuletzt private Mittel in die Unternehmen gesteckt. Für sich selbst sieht Schuhbeck eine Zukunft, die 50 von der Insolvenz betroffenen Mitarbeiter treffe es hingegen hart. Der berühmte Koch hofft, dass er seinen Gewürzhandel und sein Beratungsgeschäft aufrechterhalten kann. Zu Schuhbecks Gastro-Unternehmen zählen neben drei Restaurants ein Eissalon und Gewürzläden. Der Unternehmer hofft, aus der Insolvenz schnell wieder herauszukommen.MRK
OLG verurteilt YouTube
Dresden – Das Videoportal YouTube löschte Ende Januar den Beitrag eines Nutzers über Proteste gegen die Corona-Maßnahmen in der Schweiz unter Verweis auf seine neue „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über Covid-19“. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Dresden per einstweiliger Verfügung am 20. April festgestellt hat. Denn die zusätzliche Regelung sei nicht wirksam in den Vertrag mit dem Nutzer eingeflossen, weil ein Änderungsvertrag fehle. Der bloße Verweis auf künftig möglicherweise andere Konditionen reiche keineswegs aus. Gleichzeitig ordnete das Gericht die sofortige Wiedereinstellung des Videos an. Dem kam YouTube allerdings erst am 14. Mai nach. Daraufhin verhängte das OLG am 5. Juli ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro. Als Begründung gab es an, seine Entscheidungen seien bindend für YouTube, ganz gleich, ob das Portal einen Verstoß gegen eigene interne Richtlinien sehe oder nicht.W.K.