19.04.2024

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Folge 31-21 vom 06. August 2021 / Energiewende / Bürger unter Strom / In Brandenburg dürfen neue Stromtrassen errichtet werden – Gericht weist Klagen von Betroffenen ab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31-21 vom 06. August 2021

Energiewende
Bürger unter Strom
In Brandenburg dürfen neue Stromtrassen errichtet werden – Gericht weist Klagen von Betroffenen ab
Frank Bücker

Die sogenannte Energiewende macht überall den Ausbau von Stromleitungen erforderlich. Gegen den Bau eines rund 42,5 Kilometer langen Abschnitts von Neuenhagen (Märkisch-Oderland) über Wustermark (Havelland) nach Hennigsdorf (Oberhavel) hatten die Gemeinde Birkenwerder (Oberhavel), der Umweltverband Birkenwerder – Hohen Neuendorf und die Eigentümer eines Einfamilienhauses geklagt. 

Die Gemeinde Birkenwerder beklagte, der Bau sei „ein Musterbeispiel unüberlegter und profitorientierter Planung“. Die beiden Hauseigentümer fürchten eine „erdrückende Wirkung“ eines Mastes, der deutlich näher als der bestehende an ihr Haus heranrücken soll. 

Zudem trugen die Kläger vor, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Stromtrasse rechtswidrig sei, weil die Planrechtfertigung fehle und zwingendes Immissionsschutz- und Raumordnungsrecht verletzt sei. Räumliche Alternativen für den Verlauf der Leitung seien fehlerhaft abgewogen worden. Die neue leistungsstärkere Stromleitung folgt einer bereits bestehenden 1958 errichteten leistungsschwächeren Leitung, die zudem an weiten Teilen dem Berliner Autobahn Außenring A 10 folgt. 

Die Anwälte des brandenburgischen Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe und des Unternehmens 50Hertz beantragten, die Klagen abzuweisen. Dem folgte das Bundesverwaltungsgericht. Es wies am 27. Juli die Klagen ab. Die Entscheidung kam nicht überraschend, weil das Bundesverwaltungsgericht zuvor bereits zwei Eilanträge der Kläger zurückgewiesen hatte. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind nicht möglich. 

Die 115 vorgesehenen neuen Strommasten können nunmehr errichtet werden. Bürgermeister Stephan Zimniok von der Bürgerbewegung „Gemeinsam für Birkenwerder“ ist mit der Entscheidung unzufrieden. Der Strom solle natürlich befördert werden, „aber nicht über die Köpfe der Menschen hinweg und nicht durch ein Siedlungsgebiet“. Die vorgeschlagenen Alternativen (Tunnel oder Trassenänderung) seien im Planfeststellungsverfahren nicht ausreichend geprüft worden. 

Im Tunnel der Betriebsblindheit

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach war sichtlich genervt und forderte eine Reform des bundesweiten Planungsrechts: „Hier werden Trassen über Jahre beklagt, mit dem Ergebnis, dass wir Ausbaugeschwindigkeiten haben, die von jeder Landschnecke getoppt werden. So etwas können wir uns einfach nicht mehr leisten, wenn wir klimaneutral werden wollen.“ Der SPD-Politiker fordert weiter: „Wir sind, was die Anwendung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die damit verbundenen Genehmigungsverfahren betrifft, vielleicht in einem Tunnel der Betriebsblindheit und sehen möglicherweise nicht die Punkte, die einer Modernisierung und Entbürokratisierung bedürfen.“ 

An dieser Argumentation ist durchaus etwas dran. Selbsternannte Umwelt-Nichtregierungsorganisationen klagen immer wieder gegen Infrastrukturprojekte und behaupten, dass einzelne Mitglieder „betroffen“ seien. Gerichts- und Anwaltskosten werben sie unter gutwilligen Spendern ein, die glauben, „etwas Gutes“ zu tun.