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Folge 32-21 vom 13. August 2021 / Vorsorge statt Nachsehen / Die Katastrophen der jüngsten Zeit lehren uns, dass die Naturgewalten kaum zu beherrschen sind. Das erfordert ein Umdenken in zahlreichen Lebensbereichen, insbesondere jedoch bei Zivil- und Katastrophenschutz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 32-21 vom 13. August 2021

Vorsorge statt Nachsehen
Die Katastrophen der jüngsten Zeit lehren uns, dass die Naturgewalten kaum zu beherrschen sind. Das erfordert ein Umdenken in zahlreichen Lebensbereichen, insbesondere jedoch bei Zivil- und Katastrophenschutz
Richard Drexl

Nach der Covid-Pandemie wurde unser Land vor vier Wochen von neuen Katastrophen heimgesucht. Extremhochwasser in Teilen Nordrhein-Westfalens und von Rheinland-Pfalz forderten eine dreistellige Zahl an Todesopfern und richteten milliardenschwere Schäden an. Zahlreiche Bürger wurden ihrer Existenzgrundlage beraubt. Dass den vom Unglück Betroffenen aus nah und fern geholfen wird und die Menschen in dieser dramatischen Notlage zusammenstehen, ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts in unserer dem Ego verfallenen Gesellschaft. 

Ob wir in einer derartigen Situation die politischen und medialen Sirenen mit dem Beklagen des Klimawandels benötigen, steht auf einem anderen Blatt. Es fällt eben leichter, die Erderwärmung verantwortlich zu machen als zuzugeben, dass Brücken nicht hoch genug gebaut waren um zu verhindern, dass sich Autos, Bäume und Treibgut darin verkeilen und sich das Hochwasser dann zwangsläufig seinen Weg durch die Ortskerne suchen musste. Tatsache bleibt, dass es extreme Wetterphänomene schon immer gegeben hat und weiterhin geben wird. Wenn große Wassermassen in Tälern abregnen, die wie Trichter wirken, strömt die Flut zum tiefsten Punkt und reißt mit, was sich ihr in den Weg stellt.

Deshalb müssen sich Politik und Gesellschaft fragen, ob wir für künftige Katastrophen gerüstet sind. Denn selbst bei Einhaltung der idealistischen deutschen Klimaschutzvorgaben wird es auch künftig Extremfluten geben. Für deren Bewältigung ist es unabdingbar, sich mit konkreten Maßnahmen und baulichen Voraussetzungen zum Hochwasserschutz zu befassen. Umdenken ist angesagt, die Naturgewalten werden sich niemals beherrschen lassen. 

Zivil- und Katastrophenschutz 

In unserem komplizierten Föderalismus mit abgestuften Zuständigkeiten vom Bund, über die Länder zu den Kommunen scheint es erst mal erforderlich, die unterschiedlichen Befugnisse der staatlichen Ebenen zu sortieren. Als Zivilschutz werden in Deutschland alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtungen für das öffentliche Leben im Verteidigungs- oder Spannungsfall bezeichnet. Der Zivilschutz gehört nach Art. 73, Absatz 1 des Grundgesetzes zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes; er ist ein Teilbereich der Zivilverteidigung im Bundesministerium des Innern. Dieser steht in Fällen von Pandemie oder Hochwasser zunächst nicht im Mittelpunkt. 

Dennoch wurde rasch zum Problem, dass der Zivilschutz nach dem Zerfall des Warschauer Paktes massiv zurückgefahren wurde. Dessen frühere Kapazitäten mit Notkrankenhäusern und in Depots eingelagertem Sanitätsmaterial standen im Rahmen der Pandemie nicht mehr zur Verfügung. Seit 2004 ist ein Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit Sitz in Bonn auf Bundesebene für den Zivilschutz eingerichtet. Hinzu kommt, dass das Technische Hilfswerk (THW) als Zivilschutzorganisation des Bundes die Länder und Kommunen im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe unterstützt. 

Hingegen fällt der Katastrophenschutz im Frieden gemäß der Art. 30 und 70 Absatz 1 GG in die Zuständigkeit der Bundesländer. Ob diese Trennung heute noch zeitgemäß ist, wird zurecht immer wieder in Frage gestellt. Gleichwohl sind die Bundesländer zweifelsfrei in der Pflicht. Dort sind auch die Aufsichtsbehörden angesiedelt. Es liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder, den Katastrophenschutz einschließlich Brandschutz und Hilfeleistung im Frieden zu regeln. Das tun diese auch, sie organisieren die Gefahrenabwehr nach ihren jeweiligen Prioritäten und Randbedingungen.

Innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte liegt die Verantwortung bei den Oberbürgermeistern und Landräten. Diese delegieren einen Großteil der Aufgaben jeweils an die Kommunen, rufen den Katastrophenfall aus, leiten die Krisenstäbe und verfügen (hoffentlich) über erprobte Einsatzpläne für Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste. Im günstigsten Fall greifen viele Zahnräder abgestimmt ineinander. Idealerweise funktioniert das Getriebe bereits dann, wenn sich eine Gefahrenlage anbahnt, in dem die Bevölkerung rechtzeitig mit Sirenen, Meldungen oder Durchsagen gewarnt wird.

Anspruch und Wirklichkeit

Spätestens damit begann in einigen Regionen das Verhängnis. Bereits vier Tage vor den verheerenden Niederschlägen wurde über das europäische Hochwasserwarnsystem „Efas“ Alarm geschlagen und relativ präzise vorhergesagt, wo Sturzfluten durch Starkregen entstehen können. Der Deutsche Wetterdienst informierte an den Tagen vor dem 14. Juli über die zu erwartenden Niederschläge. Die zuständigen Katastrophenschutzstellen der Länder, Landkreise und Kommunen waren im Bilde. Bei zahlreichen Bürgern der betroffenen Gebiete kamen diese Warnungen aber offenbar nicht an; sie blieben ahnungslos, bis ihnen das Wasser förmlich den Boden unter den Füßen wegriss. Die Warnsysteme hatten vielerorts versagt oder wurden erst gar nicht eingesetzt.

Eine Ursache dafür ist, dass mit dem Ende des Kalten Krieges keine Notwendigkeit mehr für die Jahrzehnte funktionierenden Luftschutzsirenen gesehen wurde. Sie wurden den Kommunen übergeben, die sie großenteils ersatzlos abgebaut haben. Über anderweitig mögliche Warnmittel moderner Medien wird zwar geredet, sie existieren aber nur ansatzweise. Ein bundesweiter Probealarm hat im September 2020 denn auch die Fehlstellen im deutschen Warnsystem aufgezeigt. Sirenen, Warnapps wie auch die Informationen über Radio und Fernsehen drangen vielerorts nicht durch. Das Bundesinnenministerium stufte den Probealarm als Fehlschlag ein.

Die Verantwortung für das unvollständige Warnsystem wird nun zwischen den Beteiligten hin und her geschoben. „Unsere Warninfrastruktur hat geklappt im Bund“, so Armin Schuster, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Was ist das aber für eine Infrastruktur, wenn sie lückenhaft und auf funktionierende Stromkreise angewiesen ist, die mit der Flut als erste ausfallen mussten? Dass der Westdeutsche Rundfunk statt aktueller Warnmeldungen sein seichtes Unterhaltungsprogramm fortführte, passt ins Bild einer offensichtlich existenzielle Gefahren ausblendenden Gesellschaft. Gegen den Landrat des Landkreises Ahrweiler hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen eingeleitet.

Der Handlungsbedarf ist offenkundig. Er beginnt bei der (so nur in Deutschland vorhandenen) künstlichen Trennung zwischen dem Zivilschutz als Bundes- und dem Katastrophenschutz als Landeskompetenz. Diese Aufspaltung ist heutzutage völlig sinnlos: Sie rührt aus der Nachkriegszeit, in der es die Siegermächte untersagt hatten, den Luftschutz aus dem Dritten Reich fortzuführen. Es gilt, nunmehr endlich die für den Schutz der Bürger erforderlichen Teile in einem angemessenen Gesamtsystem der Gefahrenabwehr und des Bevölkerungsschutzes mit den verfügbaren Kräften aller Ebenen zusammenzuführen. Im Hinblick auf allseits knappe finanzielle, materielle und nicht zuletzt menschliche Ressourcen sind die Kräfte durchgängig zu bündeln. Dabei ist klar, dass die Vor-Ort-Verantwortung bei den Landräten und Bürgermeistern zu bleiben hat. Zentralisierte Zuständigkeiten im fernen Berlin sind keine Lösung.

Ahnungslose Bürger

Dennoch ist die Notwendigkeit einer Koordinationsfunktion des Bundesinnenministeriums nicht ernsthaft bestreitbar. Ein Flickenteppich an unterschiedlichen Verständnissen, divergierenden Ausstattungen und fehlender Abstimmung vergrößert jedes Katastrophenchaos zusätzlich. Die entsprechenden Aussagen von Bundesinnenminister Horst Seehofer sind überhaupt nicht nachvollziehbar. Er sollte im Interesse der Schadensminimierung im Fall des Falles die Koordininationsaufgabe des Bundes vorantreiben, anstatt die Selbstständigkeit der Bundesländer hochzuhalten und für die Besitzstandswahrer einzutreten.

Strategien zum Schutz der Bürger vor künftigen Bedrohungen sind der Beginn jedes Handelns. Die Vorsorge gegen mögliche Gefahren für die Bevölkerung hat für staatliche Stellen oberste Priorität. Die derzeitige Situation in Südeuropa zeigt, dass Flächenbrände nicht weniger gefährlich sein können. Der zügige Auf- oder Umbau der Gesamtorganisation nach einheitlichen Kriterien muss den abgestimmten Schutzkonzepten folgen. Am Ende kommt es aber auf die handelnden Personen an. Wenn Örtliche Einsatzleiter ungeübt sind, die verfügbaren Kräfte nicht kennen und nicht mal fähig sind, Lagebesprechungen zielgerichtet durchzuführen, können Katastrophenlagen nicht bewältigt werden. So vom Autor dieser Zeilen beim August-Hochwasser 2005 als Führer eines Bundeswehrkontingentes erlebt.

Umdenken ist angesagt

Die Flutkatastrophe hat zudem wieder einmal den Beweis erbracht, dass Starkregen halbwegs adäquat nur mit strikten Raumordnungs- und Bebauungsplänen begegnet werden kann. Das gilt insbesondere für enge Täler, in denen für große Wassermassen kaum Ausweichmöglichkeiten bestehen. Allein schon falsch gebaute Brücken können verhängnisvolle Wirkungen entfalten. Es ist keine neue Erkenntnis, dass Flussbegradigungen Hochwasser begünstigen, im Gegenzug Auwälder große Wassermengen aufnehmen können. Insbesondere die Kommunen und Kreise sind gefordert, dem Hochwasserschutz Priorität einzuräumen. Den Fachleuten sind die erforderlichen Maßnahmen bekannt, die politisch Verantwortlichen haben sie auch gegen lokale Widerstände durchzusetzen. Jeder in Hochwasserschutz investierte Euro kommt durch die Verringerung von Schäden dreifach zurück. Wer in Wassernähe baut, hat entsprechende Vorkehrungen zu treffen. 

Nicht zuletzt ging erneut an der Bundeswehr kein Weg vorbei. Sie war in den sechseinhalb Jahrzehnten ihres Bestehens wiederholt im Inlandseinsatz: bei Schnee- und Hochwasserkatastrophen, bei Waldbränden, der Pandemie usw. Dass die Bundeswehr bei inneren Notlagen eine notwendige Ergänzung vorhandener ziviler Organisationen darstellt, haben die Covid-Pandemie wie auch die Hochwasserlage wiederum deutlich gemacht. Zehntausende Soldaten unterstützten die Gesundheitsämter wie auch Alten- und Pflegeeinrichtungen. Die Hochwasserlagen im Juli zwangen zuletzt dazu, militärische Einheiten mit schwerem Gerät anzufordern. Gesetzliche und politische Hürden spielen dabei erfreulicherweise nur eine untergeordnete Rolle. Die Bundeswehr hat ohne viel Federlesens den Katastrophenalarm ausgelöst. Damit war es den Kommandeuren vor Ort möglich, auf Hilfeersuchen zu reagieren. Die Pflege altbekannter politischer Feindbilder tritt schnell in den Hintergrund, wenn Soldaten gebraucht werden.

In Anbetracht der Hochwasserkatastrophe wird einmal mehr deutlich, dass der  bestmögliche Schutz der Bevölkerung an erster Stelle zu stehen hat. Lassen wir uns nichts vormachen: Die Naturgewalten werden wir niemals im gewünschten Umfang beherrschen können. Die nächste Katastrophe kommt bestimmt, Umdenken ist angesagt.

Richard Drexl ist Oberst a.D. der Luftwaffe, Kommunalpolitiker (Freie Wähler) und Autor. Seit 2014 ist er Präsident des Bayerischen Soldatenbundes 1874 e.V. Vor Kurzem erschien die komplett überarbeitete Neuauflage seines gemeinsam mit Josef Kraus verfassten Buches „Nicht einmal bedingt abwehrbereit. Die Bundeswehr in der Krise“.www.m-vg.de