28.03.2024

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Folge 32-21 vom 13. August 2021 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 32-21 vom 13. August 2021

Meldungen

Klage gegen Bankgebühren

Berlin – Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Banken ihren Kunden nur dann Kontogebühren berechnen, wenn diese zuvor ihre Zustimmung gegeben haben. Kreditinstitute müssen auch im Nachhinein die Zustimmung zu aktuellen Gebühren einholen. Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbz) befürchtet, dass die Kreditinstitute dazu übergehen könnten, Kunden, die zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen, mit der Kündigung ihrer Konten zu drohen. In Einzelfällen ist das schon geschehen. Eine Sparkasse hatte eine Kontobeziehung mit einem Kunden aufgelöst, was laut vzbz unzulässig ist und dem gesetzlichen Grundversorgungsauftrag der Sparkassen widerspricht. Sollte dieses Beispiel Schule machen, drohen die Verbraucherschützer mit einer Klage gegen die betroffenen Banken.MRK





Kreml fürchtet hohe Verluste

Moskau – Russland will sich an den Klimazielen der EU beteiligen und hat wegen der hohen Luftverschmutzung durch die Schwerindustrie ein Programm zur Verbesserung der Luftqualität aufgelegt. Probleme bereitet dem Kreml allerdings die Einführung einer CO₂-Grenzsteuer (CBAM). Diese ist Teil des europäischen Klimaschutzprogramms, das Importe aus Ländern, die weniger strengen Klimaschutz betreiben, mit Abgaben belegt. Russland, das als Europas größter Öl- und Gaslieferant die energieintensivsten Produkte in die EU exportiert – 2019 lieferte das Land Düngemittel, Aluminium, Stahl, Strom und Zement für rund zehn Milliarden Euro – sieht darin eine Wettbewerbseinschränkung. Wegen der befürchteten Verluste bereitet es eine Klage bei der Welthandelsorganisation vor. Im günstigsten Fall würde die Umsetzung von CBAM das Land 6,6 Milliarden Euro kosten. Moskau fühlt sich auch deshalb benachteiligt, weil die riesigen Waldbestände des Landes nicht in die Berechnung der Grenzsteuer einfließen. MRK