25.04.2024

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Folge 35-21 vom 03. September 2021 / Enteignung droht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-21 vom 03. September 2021

Enteignung droht
René Nehring

„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“ Mit diesen klaren und unmissverständlichen Worten schützt das Grundgesetz seit über siebzig Jahren das Privateigentum der Deutschen. Zumindest bislang. 

Denn während des „Kanzler-Triells“ am vergangenen Sonntagabend bei RTL erneuerte die Grünen-Kandidatin Annalena Baerbock ihre Forderung nach einer „Solarpflicht“ für jedes neue Dach, um den Ausbau der sogenannten Erneuerbaren Energien weiter vorantreiben zu können. Damit droht künftigen Bauherren – zunächst bei Neubauten, aber womöglich auch schon bald im Bestand –, dass sie ihre Dächer für die Installation von Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren zur Verfügung stellen müssen. 

Dass Baerbock keineswegs allein ist, zeigen Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der unlängst inmitten des Sommerlochs in einem Interview erklärte, dass er sich eine „Duldungspflicht“ für Solaranlagen auf privaten Immobilien vorstellen könne. „Im Falle der Duldungspflicht“, so der Minister, „hätten Dritte, wie zum Beispiel die Kommune, die Möglichkeit, gegen eine angemessene Beteiligung des Eigentümers am Erlös, auf eigene Kosten Solaranlagen zu installieren.“ 

Auch wenn sich Altmaiers Vorschlag durch die angedachte Beteiligung der Eigentümer an den Erlösen vielleicht weniger bedenklich anhört als die Forderung Baerbocks, bedeutet auch diese Idee eine faktische – zumindest partielle – Enteigung der Immobilienbesitzer. Denn zum Kern des Eigentums gehört, dass die Eigner über ihr Hab und Gut frei verfügen können. Wenn jedoch Häuslebauer vom Staat gesagt bekommen, was sie neben den Ziegeln noch alles auf ihren Dächern zu installieren haben, dann ist ihnen die freie Verfügung über ihr Eigentum entzogen.