19.04.2024

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Folge 35-21 vom 03. September 2021 / Kolumne / Es geht auch ohne Staat

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-21 vom 03. September 2021

Kolumne
Es geht auch ohne Staat
Florian Stumfall

Großereignisse wie ein neues Virus oder aber ein Abzug der NATO aus Afghanistan haben gleichermaßen eine erstaunliche Folge: Die Zahl der Fachleute in Deutschland erhöht sich sofort in explosionsartiger Weise ums x-fache. Während sich aber die Gesundheitsexpertisen allmählich zu Tode gelaufen haben, stehen aus aktuellem Anlass die Kenntnisse all dessen, was man in Afghanistan falsch gemacht hat und richtig hätte machen müssen, ganz oben. Der Unterhaltungswert der Experten aber besteht darin, dass sie selten untereinander einer Meinung sind.

Derzeit haben die Interventionisten die schlechteren Karten. Das sind die Leute, welche die Auffassung vertreten, dass der Westen im Besitz des Weltethos und verpflichtet sei, unter diesem Banner Demokratie und Freiheit in den letzten Winkel der Erde zu tragen, wenn es sein muss, auch mit sanftem Druck, also mit Drohnen, Raketen und Marschflugkörpern. Doch zwanzig Jahre Krieg in Afghanistan und vor allem die Ergebnisse aus diesen Bemühungen können leider nicht als Bestätigung der ursprünglichen Arbeitshypothese angesehen werden. 

Auf der anderen Seite stehen nun die Staatstheoretiker, welche die Art und Weise diskutieren, wie denn in Hinkunft Afghanistan als Staat zu ordnen und zu führen sei. Sie verzichten auf Waffengewalt, glauben aber doch an das lockende Beispiel, das der Westen aller Welt bietet. Eine andere Sicht der Dinge, wahrhaftig!

Doch beide Sorten von Fachleuten erliegen einem Irrtum, der etwas tiefer angesiedelt ist. In Europa hat sich seit dem Römischen Reich, dann dem römisch-deutschen Kaisertum des Mittelalters und außerordentlich verstärkt durch die Aufklärung die Einstellung festgesetzt, dass alles Zusammenleben der Menschen ab einer gewissen Größenordnung staatlichen Charakter tragen müsse und trage. Diese Überzeugung ist allgemein, sie wird nicht in Zweifel gezogen, noch muss sie begründet werden, denn sie ist von axiomatischer Art. Sie ist a priori, würde Kant sagen. 

Comanchen

Trotzdem ist sie ein Irrtum. Denn es gab und gibt nicht nur einzelne Individuen, sondern ebenso ganze Völker, die nie einen Staat gebildet haben. Zu den nicht-staatenbildenden Kulturen gehören zunächst alle der primitivsten Epochen. Doch auch bereits entwickelte Völker gründen nicht zwangsläufig Staaten, etwa die Prärie-Indianer Nordamerikas. So waren die Comanchen, die dennoch die Eroberung weiter Teile der USA durch die Spanier und dann der Franzosen verhinderten und dem Ausgreifen der US-Amerikaner sechzig Jahre entgegenstanden, nichts anderes als herumziehende Horden in lockerem kulturellen Zusammenhalt. Nichts lag ihnen ferner, als einen Staat zu gründen. 

Von den bisher genannten Volksgruppen war oder ist keine sesshaft. Diese Erscheinung ist so eindrücklich, dass sie eine Verallgemeinerung erlaubt: Eine unabdingbare Voraussetzung für die Bildung von Staaten ist die Sesshaftigkeit. Dafür stehen, um in Amerika zu bleiben, die Indio-Hochkulturen Mittel- und Südamerikas. 

Aber führt die Sesshaftigkeit denn auch zwangsläufig zur Bildung von Staaten? Das ist keineswegs der Fall. So gibt es in Afrika die große Zahl von Bantu-Kulturen, die zwar seit Jahrhunderten sesshaft lebten, aber von sich aus nie einen Staat gegründet haben. Zwar gab es auch in der vorkolonialen Zeit Reiche von teils erheblicher Ausdehnung, aber diesen fehlte der abstrakt-politische Charakter eines Staates; sie wurden patriarchalisch, nicht politisch gebildet und geführt. Sie stellten eine übergroße Sippen-Macht dar, keine Idee mit selbständiger Doktrin. 

David Livingstone schrieb in seinen Erinnerungen aus den Jahren 1849 bis 1856: „Ein Mann mit mehr Tatkraft oder Ehrgeiz als seine Landsleute steht auf und erobert ein großes Gebiet; sobald er aber stirbt, stürzt das errichtete Gebäude wieder ein, und seine Schreckensregierung hat ein Ende.“ Dieses und der Mangel an Bildung hat die Gründung eines großen Staates im Inneren Afrikas verhindert. Was Livingstones Analyse heute bestätigt, ist der weitgehende Zerfall vieler afrikanischer Staaten seit der Entkolonialisierung.

Bantu-Kulturen

In diesem, einem rechtlichen Sinne, besteht ein Staat aus Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk. Wendet man das auf Afghanistan an, so stellt man fest, dass es zwar ein definiertes Staatsgebiet gibt, doch weder früher noch heute und auf absehbare Zeit eine einheitliche Staatsgewalt, und vor allem handelt es sich bei den Bewohnern des Landes zwar formalrechtlich um ein Volk, aber nicht kulturell. In dem Land werden 49 Sprachen gesprochen. Der formalrechtliche Aspekt ist einem Großteil Paschtunen, der iranischen Tadschiken und Hazara oder der arabischstämmigen Sayyid und mongolischen Einsprengsel völlig gleichgültig. Sie alle sind zuerst Angehörige ihrer Volksgruppe, und ein abstrakter Staatsbegriff von Afghanistan ist ihnen fremd. 

Demgemäß ist die Vorstellung eines Zentralstaates, der von Kabul aus regiert wird, überaus schwer zu verwirklichen. Die angemessene Form, Herrschaftsgewalt auszuüben, dürfte im Sinne derer, die zwanzig Jahre um ihre Freiheit gekämpft haben, die traditionelle Aufteilung der Macht unter den verschiedenen Stammesführern sein, man mag auch von einem 

lockeren Zusammenhalt der verschiedenen Gruppen unter einer Führung sprechen, die ihre Macht aus der Zustimmung der Stammesführer ableitet. Zwar gab es im 18. Jahrhundert das Königreich des Ahmad Schah Durrani, doch das war rein paschtunisch. Dieser Merksatz gilt nicht nur für Afghanistan, sondern auch für die europäischen Staaten: Je mehr verschiedene Völker unter einen Hut gebracht werden müssen, umso schwieriger wird es.

Die militärisch geschlagenen NATO-Staaten werden nach dieser Niederlage wahrscheinlich auch noch eine andere erleiden müssen, die in der Einsicht bestehen dürfte, dass es auf der Welt noch andere Ordnungsformen gibt als die eigene. Hand in Hand damit geht die Fähigkeit, einen der eigenen Tradition entsprechenden geistigen und ethischen Rahmen zu setzen. Denn der Staat ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Schutz seiner Bürger und der Bewahrung ihrer Kultur.