27.04.2024

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Folge 35-21 vom 03. September 2021 / Ostpreußens Landwehr / In Alltagskleidung und barfuß / Gerhard von Scharnhorsts Idee von 1808 wurde fünf Jahre später als erstes in Ostpreußen umgesetzt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-21 vom 03. September 2021

Ostpreußens Landwehr
In Alltagskleidung und barfuß
Gerhard von Scharnhorsts Idee von 1808 wurde fünf Jahre später als erstes in Ostpreußen umgesetzt
Wolfgang Kaufmann

Im Jahre 1806 beging das Königreich Preußen den fatalen Fehler, das napoleonische Frankreich militärisch herauszufordern, ohne die Unterstützung der anderen Großmächte zu besitzen. Infolge der daraus resultierenden schweren Niederlage begann in Preußen die sogenannte Franzosenzeit: Das Königreich verlor rund die Hälfte seines Territoriums, geriet unter französische Besatzung und musste Kontributionen leisten. Die Reaktion auf diese nationale Demütigung mitsamt dem aufgezwungenen Bündnis mit Napoleon waren umfassende Reformen, die es Preußen künftig ermöglichen sollten, wieder zur alten Stärke zurückzufinden. Hierzu gehörte auch die Reorganisation des preußischen Heeres durch Gerhard von Scharnhorst. In diesem Zusammenhang wurden 1808 unter anderem die Bildung einer Landwehr und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht erwogen. Jedoch unterblieben diese Reformschritte auf Betreiben Napoleons, der darin zu Recht eine Gefährdung seiner Ambitionen witterte.

Zum Jahreswechsel 1812/13 wendete sich das Blatt: Angesichts des Scheiterns von Napoleons Russlandfeldzug unterzeichnete der preußische Generalleutnant Ludwig von Yorck einen Waffenstillstand mit dem russischen Generalmajor Hans Karl von Diebitsch, wodurch Preußen aus dem Bündnis mit Frankreich ausscherte. Damit wurde nicht nur der Befreiungskrieg zum Sturz der napoleonischen Fremdherrschaft eingeläutet, sondern auch die Möglichkeit geschaffen, Scharnhorsts Ideen von 1808 umzusetzen.  Ostpreußen machte den Anfang.

Nachdem der mittlerweile in russischen Diensten stehende Reformer und Napoleon-Gegner Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein als Beauftragter des Zaren in Königsberg eingetroffen war, appellierte er eindringlich: „Klugheit, Ehre, Vaterlandsliebe, Rache gebieten, keine Zeit zu verlieren, den Volkskrieg auszurufen, die Waffen zu ergreifen und jede Kraft anzuspannen, um die Fesseln des frechen Unterdrückers zu brechen und die erlittene Schmach mit Blut seiner verruchten Banden abzuwaschen.“ Daraufhin trommelte Friedrich Ferdinand Alexander Burggraf und Graf zu Dohna-Schlobitten die ost- und westpreußischen Landstände zusammen. Die 64 Delegierten trafen sich am 5. Februar 1813 in der Ostpreußischen Generallandschaftsdirektion in der Königsberger Landhofmeisterstraße. Die nachfolgenden Verhandlungen standen unter der Leitung Yorcks und des Grafen zu Dohna-Schlobitten. Dieser hatte inzwischen gemeinsam mit Yorck sowie seinem Bruder Friedrich Karl Emil und Carl Clausewitz – beide dienten ebenfalls im Heere des Zaren – den Entwurf zu einer Landwehrordnung nach Scharnhorstschem Vorbild erarbeitet und sorgte durch geschickte Verhandlungsführung dafür, dass die Stände diesen am 7. Februar 1813 einstimmig annahmen.

Anschließend wurden zwei Verbände in den östlich der Weichsel gelegenen Landesteilen Preußens aufgestellt, und zwar auf alleinige Kosten der Provinz. Der erste war das Ostpreußische National-Kavallerie-Regiment unter Major Karl Reichsgraf von Lehndorff, zu dem über 800 Reiter gehörten. Später kam die wesentlich größere Ostpreußische Landwehr dazu, deren Schaffung Karl Alexander von Bardeleben und Graf Ludwig von Dohna oblag. Sie umfasste zwei Divisionen mit 20.000 Mann. Aufgrund der prekären Lage, in der Preußen sich Anfang 1813 befand, mussten dabei große Abstriche bei der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung der zum Wehrdienst eingezogenen Zivilisten gemacht werden: Viele Landwehrmänner trugen weiterhin ganz normale Alltagskleidung, gingen barfuß und führten als Waffen nur Piken oder Äxte mit.

Mit der Entscheidung vom 7. Februar hatten die ost- und westpreußischen Stände eigenmächtig gehandelt. König Friedrich Wilhelm III. legitimierte deren Vorgehen erst am 17. März 1813, zeitgleich mit seiner Kriegserklärung an Frankreich, indem er den in Königsberg gefassten Beschluss durch den Erlass einer ganz ähnlich lautenden Verordnung über die Landwehr nachträglich implizit bestätigte. Außerdem beauftragte er den auf dem Ständetag zum Vorsitzenden der General-Kommission für die Volksbewaffnung gewählten Grafen zu Dohna-Schlobitten mit der weiteren Durchführung der Mobilmachung und ernannte ihn zum Zivilgouverneur für Preußen östlich der Weichsel.

Die drei in Königsberg aufgestellten Landwehr-Bataillone wurden später zum Königsberger Landwehr-Regiment formiert und kämpften auch in den Schlachten bei Großbeeren und Dennewitz sowie in der Völkerschlacht von Leipzig – alles Treffen, in denen Napoleon unterlag. Dabei erstürmte das 1. Ostpreußische Landwehr-Bataillon unter Major Karl Friedrich Friccius am 19. Oktober 1813 das Grimmaische Tor von Leipzig, womit die gegnerische Verteidigung zusammenbrach. Andere Einheiten der Ostpreußischen Landwehr wiederum sicherten die Provinz während der Befreiungskriege oder nahmen an der zehnmonatigen Belagerung von Danzig teil. Dort konnten sich die Franzosen noch bis zum 17. November 1813 halten.