19.04.2024

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Folge 37-21 vom 17. September 2021 / Zuwanderung I / Griechischer Schutzschild / Athen führt schärferes Gesetz gegen illegale Einwanderung ein – Maßnahmen gegen NGOs inbegriffen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-21 vom 17. September 2021

Zuwanderung I
Griechischer Schutzschild
Athen führt schärferes Gesetz gegen illegale Einwanderung ein – Maßnahmen gegen NGOs inbegriffen
Wolfgang Kaufmann

Griechenland gehört seit 2015 zu den wichtigsten Einfallstoren für die illegale Einwanderung nach Europa. Diesen Zustand will die christdemokratische Regierungspartei Nea Dimokratia nun beenden. Sie sieht sich dabei nach Aussage von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis als „Verteidiger des Vaterlandes“ und „Schutzschild Griechenlands“.
Ein Meilenstein auf dem Wege der Bekämpfung der illegalen Immigration soll das neue Zuwanderungsgesetz sein, welches der Minister für Migration und Asylfragen, Panagiotis Mitarachi, dem Parlament in Athen am 3. September zur Abstimmung vorlegte und das dann auch aufgrund der Stimmenmehrheit der Nea Dimokratia verabschiedet wurde.
Es beinhaltet folgende Hauptregelungen: Zum Ersten ist nun möglich, Asylgesuche abzulehnen, wenn der Antragsteller die nationale Sicherheit der Hellenischen Republik gefährdet oder eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt. Zum Zweiten müssen sich angebliche Opfer von Folter, Vergewaltigung und ähnlichen Delikten künftig ärztlichen Untersuchungen unterziehen. Zum Dritten will man fortan den „missbräuchlichen“ Einsatz von Rechtsmitteln durch abgelehnte und somit abzuschiebende Asylbewerber verhindern. Und zum Vierten besagt der Artikel 40 des Gesetzes, dass Nichtregierungsorganisationen (NGO), welche angeblich „Seenotrettung“ betreiben und so zahlreiche illegale Immigranten ins Land bringen, nur noch auf Anweisung der griechischen Behörden tätig werden dürfen.
Kampf gegen Schlepperunwesen

Das heißt in der Praxis, dass die NGOs in die lokalen Notfallpläne der Küstenwache zu integrieren sind. Eigenständige Rettungsaktionen gelten damit als verboten, es sei denn der Einsatz der Küstenwache ist objektiv unmöglich und die zuständigen Behörden haben den NGOs deshalb freie Hand erteilt. Wie wichtig der Regierung in Athen letztere Regelung ist, zeigen die vorgesehenen Strafen für Zuwiderhandlungen: Es drohen in diesem Falle bis zu drei Jahre Haft. Dazu kommen Geldbußen für die NGOs und jeden einzelnen Mitwirkenden vor Ort.

Allerdings agieren die Nichtregierungsorganisationen, deren Aktivitäten sich in der Grauzone zwischen echter Seenotrettung und Unterstützung des Schlepperunwesens bewegen, in der Ägäis neuerdings recht vorsichtig. Statt selbst zu handeln, beobachten sie das Geschehen auf dem Wasser, um dann den Booten mit illegalen Immigranten aus der Ferne Hinweise zu geben, wie sie ungehindert griechisches Territorium erreichen können. Ob das Gesetz in solchen Fällen ebenfalls Verurteilungen erlaubt, muss sich erst noch in der juristischen Praxis erweisen.
Obwohl die Neuregelungen zum Thema Immigration keineswegs nur auf Restriktionen hinauslaufen, sondern auch bessere Bedingungen für qualifizierte Einwanderer schaffen, welche der griechischen Gesellschaft Nutzen versprechen, kritisierte die Opposition das Gesetz aufs Heftigste.

Dabei kündigte der Abgeordnete des radikalen Linksbündnisses Syriza, Jorgos Psychojos, im Vorfeld der parlamentarischen Abstimmung sogar an: „Damit es eine moderne demokratische Gesellschaft geben kann, wie wir sie uns vorstellen, sagen wir … heute, dass wir das zurücknehmen werden, wir werden es neu formulieren, wir werden es abschaffen, wenn wir an die Macht kommen.“

Kritiker treten auf den Plan

Sein Parteigenosse Nikolaos Voutsis wiederum, welcher in der Vergangenheit schon einmal als Innenminister fungiert hatte, verglich Mitsotakis mit dem früheren italienischen Innenminister Matteo Salvini, der mit seiner Politik der Abschottung gescheitert sei. Und der sozialdemokratische Abgeordnete Jorgos Kaminis von der Kinima Allagis (KINAL) bezeichnete das Gesetz schließlich noch als Irreführung der Wähler.

Rückendeckung erhielten die Kritiker des Kurses von Mitsotakis und Mitarachi vom Europarat, der sich auch als führende humanitäre Organisation auf unserem Kontinent versteht. Dessen Menschenrechtskommissarin Dunja Mijatović aus Bosnien-Herzegowina insistierte kurz vor der Abstimmung in Athen: „Das griechische Parlament sollte einen derzeit diskutierten Gesetzentwurf überdenken, der die lebensrettende Arbeit von NGOs auf See und ihre Möglichkeiten zur Überwachung der Menschenrechte ernsthaft behindern würde.“

Mitsotakis konterte dies allerdings mit dem Verweis darauf, dass wirkliche Flüchtlinge, welche direkt aus einer Region kämen, in der ihr Leben oder ihre Freiheit unmittelbar bedroht seien, ungehindert nach Griechenland einreisen könnten, danach aber unverzüglich triftige Gründe für ihre Anwesenheit zu nennen hätten – so wie dies die Genfer Flüchtlingskonvention vorsehe.