24.04.2024

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Folge 37-21 vom 17. September 2021 / Kolumne / Doppelte Standards

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-21 vom 17. September 2021

Kolumne
Doppelte Standards
Florian Stumfall

Am 1. August dieses Jahres fand in Berlin eine große Demonstration gegen die Corona-Politik der Bundesregierung statt. Solche Kundgebungen werden von der Polizei im Regelfall mit der Begründung verboten, es liege im Sinne des Protestes, gegen die Hygieneauflagen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht zu verstoßen, und deshalb sei er unstatthaft und nicht zu genehmigen.

Die Demonstration indes fand dennoch statt, und die Sicherheitskräfte nahmen fast 1000 Menschen fest, ein Demonstrant kollabierte und verstarb. Wegen tätlicher Angriffe, Landfriedensbruchs und Gefangenenbefreiung leitete die Polizei nach eigenen Angaben 503 Ermittlungsverfahren ein.

Auffällig ist der Vorgang zunächst deshalb, weil in Berlin das liberalste Versammlungsrecht in Deutschland gilt. Eine Demonstration muss, wie es auch dem Artikel 8 des Grundgesetzes entspricht, nicht genehmigt, sondern nur angemeldet werden, 48 Stunden vor der Einladung, bei Eilbedürftigkeit geht das auch per Telefon. Die Befugnisse der Polizei wurden eingeschränkt und das Vermummungsverbot gelockert. Warum geschieht das in Berlin? Sehr einfach. Weil man es dort im Wesentlichen mit linken bis linksextremen Zusammenrottungen zu tun hat. Lockerung des Vermummungsverbotes – das zielt unzweifelhaft auf eine Begünstigung dieser Klientel.

Demos von „den Falschen“

Nun aber waren es die Gegner der Corona-Maßnahmen, die eine Demonstration planten, und daher wurde diese schlichtweg verboten, damit nicht „die Falschen“ in den Genuss der allzu liberalen Regelung kämen. Doch nebenbei bemerkt: Die Gefahr der Vermummung besteht hier nicht, im Gegenteil.

Tatsache ist, dass sowohl das Grundgesetz als auch die gesetzliche Regelung in Berlin das Verbot einer Demonstration erlauben – aber nur, wenn diese das Ziel hat, zu Hass und Gewalt aufzurufen, den Nationalsozialismus zu verherrlichen oder die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Bei den „Querdenkern“ trifft keines der Kriterien zu, sodass das Verbot ohnehin als rechtswidrig anzusehen ist. Doch wer meint, der Umstand, dass diese Demonstranten oftmals keine Maske tragen, sei eine Gefährdung der Sicherheit, der soll sich der Christopher-Street-Day-Parade Anfang September mit 65.000 eng gedrängten Menschen in Berlin erinnern, bei der das Tragen von Masken die Ausnahme war, ebenso wie das Einhalten des Abstandsgebotes. Dieses hätte ja auch der Botschaft widersprochen, die man verbreiten wollte.
Nachdem die Polizei das Verbot der Corona-Demonstration einmal ausgesprochen hatte, ging sie entsprechend hart gegen die Demonstranten vor, was die Aufmerksamkeit des UN-Sonderberichterstatters über Folter, des Juraprofessors und Diplomaten Nils Melzer, weckte. Bei ihm und seinen Leuten gingen über hundert Hinweise auf Polizeigewalt ein, was Melzer dazu veranlasste, eine „offizielle Intervention bei der Bundesregierung“ anzukündigen. „Wir werden jetzt das Material sichten und bewerten … Mein Eindruck ist, dass in mehreren Fällen Anlass genug für eine offizielle Intervention meinerseits bei der Bundesregierung besteht.“

Dort erinnert man sich des Schweizers Melzer nur ungern. Als er nämlich seinen vernichtenden Bericht über die Lage des in Großbritannien inhaftierten Journalisten Julian Assange vorgelegt hatte, bestritten Vertreter der Bundesregierung zunächst die Existenz eines solchen Berichts und erklärten, als dies nicht mehr zu halten war, sie hätten keine Zeit gefunden, ihn zu lesen.

Friedliche Gewalt von linksaußen

Während man aber bei „Querdenkern“ und anderen, die nicht links oder gar linksextrem sind, alles tut, sie an ihrem garantierten Demonstrationsrecht zu hindern, treiben es die Linken ganz nach ihrem Belieben, in Berlin zumal. Dort könnte man, vielleicht sogar im Senat, die Überlegung anstellen, ob die jährlichen – und jährlich abzusehenden – Gewaltorgien des linksradikalen Mobs nicht von vornherein unterbunden werden müssten, eben mit dem Hinweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, von welcher das Versammlungsrecht spricht. Und was wäre denn eine Gefährdung der Sicherheit, wenn nicht Straßenzüge mit brennenden Autos und geplünderte Geschäfte?

Doch im Vorfeld kündigt die Webseite der Stadt wider besseres Wissen Straßenfeste, Partys und Konzerte an. Und der Qualm der Brände hat sich noch nicht verzogen, schon schreiben verschiedene Zeitungen von einem „im ganzen friedlichen“ Ereignis. Warum auch nicht – wenn man schon die Antifa mit Steuergeldern unterstützt, so wird man sie doch nicht tadeln für etwas, das ihr Geschäft ist.

Verbote am laufenden Band

Die Demonstration Anfang August und die darauf folgenden Gewalttaten und Übergriffe auch der Polizei führten dazu, dass die „Querdenker“ und alle anderen, die so denken wie sie, am letzten Augustwochenende wiederum wissen wollten, wie es um ihre Versammlungsfreiheit steht. Sie meldeten fast 100 Demonstrationen an, die Polizei verbot sie der Reihe nach. Der hauptsächliche Grund: der Infektionsschutz – eben der, welcher beim „Christopher Street Day“ so gar keine Rolle gespielt hatte. Ein Eilantrag gegen die Verbote fand vor Gericht Gehör, der Rest wurde verworfen und blieb verboten.
Anderen Veranstaltern geht es besser, ob mit oder ohne Corona. So fand am 4. September in Berlin eine Großdemonstration unter dem Motto „Unteilbar“ statt, was auf die Vielzahl der Organisationen hinwies, welche den Aufruf unterschrieben hatten, darunter, um nur wenige der 320 Subskribenten zu nennen, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, das Berliner Bündnis für schulische Inklusion, der Berliner Mieterverein, der Deutsche Frauenrat, der DGB Berlin-Brandenburg, Flüchtlingsräte aus fast ganz Deutschland, Fridays for Future“, der Paritätische Wohlfahrtsverband, PRO ASYL, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Seebrücke, ver.di oder „We’ll Come United“. Lauter Gutmenschen halt, und die sind nicht ansteckend. Vielmehr treten sie ein für eine „solidarische und gerechte Gesellschaft“ – natürlich ausschließlich für diejenigen, welche die Ansichten der Menschheitsbeglücker teilen.