25.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 38-21 vom 24. September 2021 / Bundestagswahl / Auslandsdeutsche fühlen sich vergessen / In anderen Ländern spielen Staatsangehörige im Ausland bei den politischen Wahlen eine wichtigere Rolle

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-21 vom 24. September 2021

Bundestagswahl
Auslandsdeutsche fühlen sich vergessen
In anderen Ländern spielen Staatsangehörige im Ausland bei den politischen Wahlen eine wichtigere Rolle
Bodo Bost

Wie viele Auslandsdeutsche bei der letzten Bundestagswahl von 2017 ihre Stimme abgegeben haben, ist nicht ermittelbar. Das liegt daran, dass alle Auslandsdeutschen wegen des Wahlkreisprinzips bei Bundestagswahlen in ihrem letzten gemeldeten Wohnsitzort ihre Stimme abgeben müssen. 

Auch gibt es keine exakte Statistik darüber, wie viele der im Ausland lebenden Deutschen grundsätzlich zur Stimmenabgabe bei der Wahl des Deutschen Bundestages berechtigt sind. Schätzungen gehen davon aus, dass drei bis vier Millionen deutsche Staatsbürger im Ausland leben, die meisten in EU-Staaten, gefolgt von Nordamerika. 

Kein digitales Wahlsystem

Davon haben sich laut dem Bundeswahlleiter für die letzte Bundestagswahl vor vier Jahren knapp 113.000 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, in dem jeder Deutsche stehen muss, um mit Wohnsitz im Ausland in Deutschland wählen zu dürfen. Zuständig ist die Gemeinde, in der der Wahlwillige zuletzt in Deutschland gemeldet war. Diese muss dann rechtzeitig die Wahlunterlagen zuschicken, was sich in manchen abgelegenen Ländern als Problem erweist. 

Manche Probleme ließen sich vermeiden, wenn es ein digitales Wahlsystem gäbe, aber auch an den Wahlen ist die Digitalisierung in Deutschland anscheinend vorbeigegangen. Viele Deutsche im Ausland fühlen sich einfach vergessen von der deutschen Politik. 

Die in der Wahlrechtsregelung zum Ausdruck kommende Tradition des Misstrauens gegenüber Auslandsdeutschen steht in der Kontinuität der Behandlung der vier bis fünf Millionen deutschen Auswanderer des 19. Jahrhunderts. Diese verloren ihre deutsche Staatsangehörigkeit in den Einwandererländern automatisch, wenn sie sich nicht alle zehn Jahre bei einer deutschen Auslandsvertretung meldeten, selbst dort, wo es gar keine solchen Vertretungen gab.

Keine Auslandswahlkreise

Dabei ist das Bundeswahlgesetz in den vergangenen Jahrzehnten zumindest in einem Punkt großzügiger geworden. So durften zuerst nur die wählen, die zum Beispiel als Botschaftsangehörige eng mit Deutschland verbunden waren, dann die, die nicht länger als zehn Jahre außer Landes gelebt hatten. Und 1998 wurde diese Frist sogar auf 25 Jahre verlängert. 

Allerdings gibt es nach wie vor die wichtige Einschränkung, dass, wer nicht in Deutschland ab dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen gelebt hat, nicht wählen darf, selbst wenn er in Deutschland geboren wurde. 

Die Tatsache, dass Auslandsdeutsche ihre Stimme im Wahlkreis des letzten deutschen Wohnsitzes abgeben müssen, lässt die Stimme untergehen, denn sie ist dort unkenntlich. In Italien, Rumänien, der Türkei und Frankreich ist das anders. Denn dort werden die Stimmen der im Ausland Wohnenden eigens ausgezählt und sichtbar gemacht. Manche Länder wie Frankreich und Italien haben sogar eigene Auslandswahlkreise. 

Zum weiteren Vergleich: In Rumänien haben die Stimmen der Auslandsrumänen, die in ihren Botschaften und Konsulaten wählen dürfen, den Auslandsdeutschen Klaus Johannis zum Präsidenten gewählt. Im Lande selbst hatte er eine Mehrheit knapp verfehlt. Ähnlich war es bei dem Türken Recep Tayyip Erdoğan, der nur wegen der vor allem in Deutschland mehrheitlich radikal-islamisch eingestellten Auslandstürken zum Dauermachthaber der Türkei geworden zu sein scheint. In der Türkei selbst hat er schon seit Längerem keine Mehrheit mehr hinter sich. Deshalb halten bei Wahlen in der Türkei einige Parteifreunde Erdoğans mehr Wahlkampfauftritte in Deutschland ab als im eigenen Land.