19.04.2024

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Folge 39-21 vom 01. Oktober 2021 / Meldung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-21 vom 01. Oktober 2021

Meldung

QR-Code statt Impfpass

Berlin – Der Berliner Senat verlangt zum Nachweis einer Corona-Impfung nunmehr einen QR-Code. Dieser sei künftig für Lokale und Veranstaltungen erforderlich, um unter die 2G-Regel zu fallen. Begründung: Um Fälschungen bei einem Impfnachweis zu verhindern, soll der Nachweis „digital verifizierbar“ sein. Der gelbe Impfausweis gilt nicht mehr. Beispielsweise können Restaurants, die auf Corona-Einschränkungen verzichten wollen, um mehr Gäste bewirten zu können, künftig die 2G-Regel anwenden. Nur noch Geimpfte und Genesene werden eingelassen. Manche Gastronomen erhoffen sich dadurch mehr Gäste. Christian Gaebler (SPD), Chef der Senatskanzlei: „Man muss kein Smartphone haben, aber zumindest eine Bescheinigung mit einem QR-Code ausgedruckt dabei haben.“ F.B.