19.04.2024

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Folge 39-21 vom 01. Oktober 2021 / Cuxhaven-Vertrag / Als Neuwerk zu Hamburg zurückkam

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-21 vom 01. Oktober 2021

Cuxhaven-Vertrag
Als Neuwerk zu Hamburg zurückkam
Manuel Ruoff

Der älteste Profanbau der deutschen Küste ist der ehemalige Wehr-, Wohn- und Leuchtturm Neuwerk. Offiziell gilt er auch als ältestes Gebäude Hamburgs. Die Hamburger waren es denn auch, die ihn im ersten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts als Seezeichen sowie Vorposten gegen See- und Strandräuber errichteten. Seit der Zeit ungefähr gehörte auch die gleichnamige Insel, auf welcher der Turm steht, zu Hamburg.

Das änderte erst das 1937 erlassene Groß-Hamburg-Gesetz. Im Rahmen einer großen Flurbereinigung wurde die Stadt großzügig arrondiert, verlor dafür aber Exklaven, vor allem die Stadt Cuxhaven mit Neuwerk und Scharhörn. Eine Ausnahme bildete der Amerikahafen im Cuxhavener Stadtgebiet. Der blieb bei Hamburg.

An diesem war jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg die Stadt Cuxhaven interessiert, um ihre Fischereihafenanlagen erweitern zu können. 1948 kam es diesbezüglich zu einem ersten Treffen in Cuxhaven zwischen Vertretern der Stadt, des Landes Niedersachsen, zu dem die Stadt gehört, und Hamburg. Die Hamburger zeigten sich jedoch anfänglich wenig interessiert.

Das änderte sich erst in den 50er Jahren, als die Hamburger es wie in unseren Tagen mit der Angst bekamen, dass die immer größer werdenden Schiffe ihren weit elbaufwärts gelegenen Hafen nicht mehr würden anlaufen können. Schon damals gab es die Idee eines Vorhafens in oder an der Deutschen Bucht. Konkret gingen die Pläne in Richtung eines Tiefwasserhafens im Bereich der Außenelbe vor Cuxhaven auf der Scharhörnplatte. Nun hatte nicht mehr nur Cuxhaven Interesse an hamburgischem Hoheitsgebiet, sondern umgekehrt auch Hamburg an niedersächsischem, gute Voraussetzungen für ein Tauschgeschäft.

Vor 60 Jahren, am 3. Oktober 1961, kam es zwischen den beiden Bundesländern Niedersachsen und Hamburg zu einem entsprechenden Staatsvertrag. Cuxhaven konnte seinen Fischereihafen erweitern und Hamburg hatte sich die Option zu einem für dicke Pötte mit großem Tiefgang erreichbaren Vorhafen eingetauscht. 

Die (zu geringe) Tiefe der Elbe ist nach wie vor ein Problem von Deutschlands Tor zur Welt und die Idee eines Vorhafens immer noch virulent, doch bislang hat Hamburg die 1961 gewonnene Option nicht genutzt. Aber Neuwerk ist als Folge des Vertrages samt Scharhörn und umliegenden Wattflächen seit dem 1. Oktober 1969 wieder zurück bei Hamburg.