28.03.2024

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Folge 42-21 vom 22. Oktober 2021 / Migration / Berlin und Brüssel wiederholen die Fehler von 2015 / An Oder und Neiße steigt die Zahl der illegalen Grenzübertritte rasant an. Wie vor sechs Jahren lassen die Verantwortlichen die Entwicklung einfach laufen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-21 vom 22. Oktober 2021

Migration
Berlin und Brüssel wiederholen die Fehler von 2015
An Oder und Neiße steigt die Zahl der illegalen Grenzübertritte rasant an. Wie vor sechs Jahren lassen die Verantwortlichen die Entwicklung einfach laufen
Hans Heckel

Während sich die Aufmerksamkeit der Deutschen auf die Gespräche der wahrscheinlichen „Ampel“-Koalitionäre und den tragisch-chaotischen Zustand der Union, insbesondere der CDU, richtet, baut sich am Ostrand der Bundesrepublik eine neue Einwanderungswelle auf. Erinnerungen an das Jahr 2015 werden wach.

Die Gewerkschaft der Bundespolizei warnt bereits vor einem „Kollaps“ an der Oder-Neiße-Grenze, so Gewerkschaftschef Heinz Teggert in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer, der nun selbst Grenzkontrollen zumindest befürwortet, wobei er auf den Widerstand von Kanzlerin Merkel trifft. Derzeit dringt eine steil ansteigende Zahl, längst sind es Tausende (2000 allein von Anfang bis Mitte Oktober), von Asylsuchern unkontrolliert über Oder und Neiße auf Bundesgebiet vor. Erst dort versuchen Polizeikräfte, sie in einem 30 Kilometer breiten Streifen aufzuspüren. 

Werden sie erwischt, folgt jedoch offenbar nicht die Zurückweisung nach Polen, wie es das Gesetz erfordert. Zwar häufen sich politische Forderungen nach besseren Kontrollen, passiert ist bis Wochenbeginn jedoch wenig bis nichts. Wie „Tichys Einblick“ von einem brandenburgischen Bundespolizisten erfahren haben will, wird „keiner zurückgewiesen“. Tatsächlich müssen die Grenzübertreter lediglich einen Antrag auf Asyl in Deutschland stellen, schon erlangen sie als Asylbewerber einen legalen Aufenthaltstitel. Der Erfahrung nach führt selbst die spätere Ablehnung eines solchen Antrags für gewöhnlich nicht zur Abschiebung. 

Als Dirigent der neuen Migrationswelle gilt der weißrussische Machthaber Alexander Lukaschenko. Als Rache für EU-Sanktionen lenkt er gezielt Asylsuchende, vor allem aus Nahost, Afghanistan und Afrika, an die EU-Außengrenzen. Polen und Litauen verstärken bereits massiv ihre Grenzsicherung. 

„Keiner wird zurückgewiesen“

Im scharfen Kontrast dazu versagt die Bundesregierung bei der Sicherung der deutschen Grenzen bislang abermals – wie schon 2015. Kritische Fragen muss sich aber auch die EU stellen lassen. Warschau weist darauf hin, dass es zwar finanzielle Unterstützung aus Brüssel für die Ausstattung von Asyllagern erhalte, nicht aber für die Verstärkung seiner Grenzanlagen. Die polnische Regierung möchte diese Praxis geändert sehen und EU-Zuschüsse auch für die Grenzsicherung erhalten.

Mit einigem Recht: Die Freizügigkeit innerhalb des Schengenraumes, dem bis auf Kroatien, Rumänien und Bulgarien alle EU-Staaten angehören, fußt darauf, dass die Außengrenzen gemeinsam geschützt werden. Laut Dubliner Übereinkommen muss Deutschland zudem keine Person als „Flüchtling“ ins Land lassen, wenn diese aus einem sicheren Land über die Grenze kam – das trifft auf alle unmittelbaren Nachbarländer der Bundesrepublik zu.

Doch beides spielt abermals keine Rolle. Wie schon 2015 werden die europäischen Verträge einfach ignoriert, weil es in puncto Zuwanderung offenbar gewollt ist. Die EU, die im Streit mit dem polnischen Verfassungsgericht so auftritt, als sei sie bereits ein Staat, verfehlt somit eine grundlegende Funktion staatlichen Handelns: nämlich den Schutz des Staatsgebietes an den Grenzen und der Durchsetzung des Rechts auch dort – und nicht nur gegen die eigenen Bürger im Innern.

Deutschland als Hauptzielgebiet der Asylsucher präsentierte sich schon vor sechs Jahren als eine treibende Kraft dieses EU-Versagens. Als vor allem Ungarn begann, den Schutz seiner EU-Außengrenze energisch in die eigene Hand zu nehmen, erntete es aus Berlin nicht etwa Dankbarkeit und Unterstützung, sondern harsche Kritik. Und bereits im Juli vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Polen wegen der Zurückweisung von Grenzübertretern, die über Weißrussland gekommen waren, verurteilt. Geklagt hatten Tschetschenen, denen eine Entschädigung von 34.000 Euro pro Person zugesprochen wurde.