25.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 46-21 vom 19. November 2021 / Wohnungspolitik / Richter kippen Berliner Vorkaufsrecht / Eigentumsrecht von Mietshausbesitzern gestärkt – Rot-Rot-Grün scheitert nach Mietendeckel erneut

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-21 vom 19. November 2021

Wohnungspolitik
Richter kippen Berliner Vorkaufsrecht
Eigentumsrecht von Mietshausbesitzern gestärkt – Rot-Rot-Grün scheitert nach Mietendeckel erneut
Frank Bücker

Erneut muss der Berliner Senat in Sachen Wohnungspolitik eine Schlappe einstecken. Das Bundesverwaltungsgericht hat die bisherige Praxis der Ausübung eines Vorkaufrechts der öffentlichen Hand bei der Veräußerung privater Wohnhäuser an andere private Erwerber untersagt. 

Eigentlich hätten die betroffenen Akteure schon vor dem Urteil wissen können, dass sie sich auf zumindest unsicherem Terrain befinden. Der Paragraph 26 Nr. 4 Alt. 2 BauGB regelt dies auch für einen juristischen Laien verständlich. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es nach dem Urteil möglich, ein Vorkaufrecht auszuüben. 

Dies betrifft beispielsweise „zweckentfremdete Schrottimmobilien“. Insbesondere in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg wurde in den vergangenen Monaten das sogenannte Vorkaufsrecht extensiv ausgeübt. Nach dem Scheitern des sogenannten Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht ist dies das zweite Mal, dass die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung mit ihren rechtswidrigen Versprechungen an die Mieter juristisch gescheitert ist. Auch im SPD-regierten München versuchte sich die Stadtregierung mit dem Instrument des Vorkaufsrechts. Die bayerische FDP will nun prüfen lassen, ob die Stadt für ausgeübte Vorkaufsrechte schadenersatzpflichtig sei. 

Jetzt Ruf nach einem Bundesgesetz

Es folgten wütende Reaktionen. Bausenator Sebastian Scheel (Linkspartei): „Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lässt mich fassungslos zurück.“ Kreuzbergs umstrittener Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne): „Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein herber Schlag im Kampf gegen die Spekulation mit Wohnraum und gegen die Verdrängung von Menschen aus ihrer Nachbarschaft – nicht nur in Berlin, sondern auch in allen anderen Städten.“ Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild: „Der Stärkung des Gemeinwohls durch das Vorkaufsrecht der Bezirke wird damit ein herber Schlag versetzt.“ Beide hoffen nun auf eine Änderung der Bundesgesetze, damit die öffentliche Hand wieder ein Vorkaufrecht ausüben kann, nützt das den Wohnungssuchern gar nichts, denn wenn öffentliche Gelder im Ankauf von Immobilien versickern, kann damit nichts Neues gebaut werden. 

Die FDP dürfte sich auf Bundesebene gegen derartige Gesetzesvorhaben im Rahmen der „Ampel“ sträuben. Für die Wähler der Liberalen sind der Schutz des Privateigentums und das freie Verfügungsrecht des Eigentümers essentiell. So weckt Bausenator Scheel vermutlich schon wieder Hoffnungen, von denen er eigentlich jetzt schon wissen kann, dass sie kaum erfüllbar sind. 

Die gleichen Erwartungen weckt die Kreuzberger SPD-Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe: Das Vorkaufsrecht stehe auf der Agenda der Verhandler einer Ampel-Koalition. Scheel meint: „Das Gerichtsurteil wird den Druck auf die Bewohnerschaft in den betroffenen Wohnquartieren erhöhen.“ Das stimmt so nicht. Das Urteil erhöht den Druck auf Scheel, endlich neue Wohnungen zu bauen. In Berlin kommen zwei Dinge zusammen. Der Zuzug, vor allem aus dem Ausland, etwa durch Asylsucher, und eine verminderte Bautätigkeit.