Im Zuge von Corona verschieben sich ethische Maßstäbe beträchtlich. So sandte der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) am 11. November ein Schreiben an seine Mitglieder. Thema: „Dürfen Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Patientenbehandlung vom Vorliegen der 3G-Regel abhängig machen?“ Dort heißt es, man empfinde „Impfverweigerung als frech und inakzeptabel“. Bedauernd weist die KVBW darauf hin, „dass es derzeit keinerlei Rechtsgrundlage gibt, die die 2G/3G-Regeln als Voraussetzung für medizinische Behandlungen erlaubt“. Daher werde als „Lösungsansatz“ vorgeschlagen, „getrennte Sprechstunden“ einzurichten. „Zeitpunkt und Umfang“ dürften „vom Praxisinhaber festgelegt werden“. Die Idee der KVBW: „3G-Sprechstunde von 08.00 – 18.00 Uhr; non 3G-Sprechstunde von 07.00 – 07.10 Uhr“. Man kann zu Impfungen und Maßnahmen sicher geteilter Meinung sein, ein derartiger „Vorschlag“ von ärztlicher Seite ist weit mehr als Häme. Er ist einfach widerlich. E.L.