20.04.2024

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Folge 47-21 vom 26. November 2021 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 47-21 vom 26. November 2021

Meldungen

Vakzine nur kurz wirksam

Umeå – Die Corona-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und AstraZeneca bieten bereits nach 210 beziehungsweise 120 Tagen keinen nachweisbaren Schutz mehr. Das geht aus dem Aufsatz „Wirksamkeit der COVID-19-Impfung gegen das Risiko einer symptomatischen Infektion, eines Krankenhausaufenthalts und eines Todes innerhalb von neun Monaten: Eine schwedische Kohortenstudie über die Gesamtbevölkerung“ von Peter Nordström und Marcel Ballin von der Universität Umeå hervor, der als Vorabdruck aus dem renommierten medizinischen Fachblatt „The Lancet“ erschienen ist. Gemäß dieser Studie haben die mit dem Vakzin von AstraZeneca Geimpften ab dem vierten Monat nach ihrer „Immunisierung“ sogar ein um 19 Prozent erhöhtes Risiko, symptomatisch an COVID-19 zu erkranken. Erklärungen hierfür konnten die Forscher nicht bieten. Die Erkenntnisse werden nun genutzt, um für alsbaldige Auffrischungsimpfungen zu werben.W.K.





Fast nur Vorerkrankte

Rom – Laut einem detaillierten aktuellen Bericht des in Rom ansässigen Istituto Superiore di Sanità, das in Italien ähnliche Funktionen erfüllt wie das Robert-Koch-Institut in Deutschland, hatten lediglich 2,9 Prozent der zwischen Februar 2020 und September 2021 registrierten „Corona-Opfer“ keinerlei Vorerkrankungen. Somit waren nur 3783 von insgesamt 130.468 „COVID-19-Toten“ in Italien ausschließlich an den Folgen ihrer Infektion mit SARS-CoV-2 gestorben. 11,4 Prozent litten an einer schweren Vorerkrankung, 18 Prozent an zwei und 67,7 Prozent an mindestens drei. Besonders häufig registrierte das ISS Bluthochdruck, Herzschwäche oder Herzrhythmusstörungen, Demenz, Diabetes, Krebs- oder Lungenleiden, massive Leber- oder Nierenprobleme sowie Autoimmunerkrankungen. Zudem war jeder Zehnte, der „an oder mit Corona“ starb, fettleibig oder hatte bereits mindestens einen Schlaganfall hinter sich.W.K.





EuGH kritisert erneut Ungarn

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat abermals die Auffassung vertreten, dass ein ungarisches Gesetz gegen EU-Recht verstoße. Konkret geht es um das „Stop Soros“-Gesetz, mit dem Ungarn die Einflussnahme des Multimilliardärs und Spekulanten George Soros auf die ungarische Politik eindämmen will. Das Gesetz würde Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei unterstützen, einen Asylantrag zu stellen, kriminalisieren, beklagt der EuGH. Polen hat jüngst durch sein Verfassungsgericht feststellen lassen, dass im Zweifel polnisches Verfassungsrecht vorrangig ist. Auf einen ähnlichen Konflikt mit Ungarn läuft die sich nun abzeichnende Kontroverse mit dem EuGH hinaus. Die Frage ist, ob die EU ein Bundesstaat oder ein Staatenbund ist.F.B.