19.04.2024

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Folge 49-21 vom 10. Dezember 2021 / Der Kodex kehrt zurück

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-21 vom 10. Dezember 2021

Der Kodex kehrt zurück

In den Regalen des Lübecker Stadtarchives ist seit 1945 eine Lücke. Und es fehlt ausgerechnet das für die Hanse im Mittelalter zentrale Rechtsdokument – die offizielle Handschrift des „Lübischen Rechts“, in Lübeck verfasst und für zahllose andere Städte rund um die Ostsee und im Norden ein Vorbild. Wismar, Rostock, Stralsund, Plön, Kiel, Reval, Tondern, Nowgorod: Alle nutzten das Lübische Recht. An manchen Orten galt dieses Regelwerk bis 1900, bevor es dann vom BGB abgelöst wurde. Offizielle Fassung des Lübischen Rechts in Lübeck war der „Bardewiksche Kodex“, finanziert 1294 vom reichen Tuchhändler Albert von Bardewik, der 1308 Bürgermeister wurde. Diese unermesslich wertvolle Prunkhandschrift wurde im Zweiten Weltkrieg ausgelagert und geriet so in die Sowjetunion. Erst 2014 wurde sie in einer Kleinstadt an der Wolga wiederentdeckt. Durch eine Zusammenarbeit von Wissenschaftlern aus Deutschland, Russland, Großbritannien und den USA erscheint jetzt ein aufwendiges Faksimile des alten Kodex zusammen mit einem Band voller Erläuterungen und neuer Forschungen. Die Lücke im Regal des Lübecker Archivs kann nun geschlossen werden. Nicht mit dem Original – aber mit vielen neuen Erkenntnissen.Quelle: NDR

Albert von Bardewik ließ diese wichtige Arbeit im 13. Jahrhundert ausführen

Albert von Bardewik, aus einer seit 1188 in Lübeck als „rathssässig“ genannten Familie, erscheint gegen Ende des 13. Jahrhunderts in der hervorragenden Stellung eines Kanzlers der Stadt. Als solcher hat er für die Geschichte und das Recht Lübecks wichtige Arbeiten ausführen lassen: 1294 einen noch erhaltenen, glänzend ausgestatteten Rechtskodex, 1299 eine Redaktion der seerechtlichen Bestimmungen für die Fahrt nach Flandern, beide in niedersächsischer Sprache. Die letztere ist in ein ebenfalls von ihm 1298 angelegtes Registrum (Copiar) der städtischen Urkunden eingetragen, in welchem sich auch die älteste niedersächsische chronikalische Aufzeichnung Lübecks findet, anknüpfend an die Anlage des Buchs und aus gleichzeitigen Quellen zusammengetragen. Alberts Tod erfolgte erst 1333, doch wird er in städtischen Angelegenheiten nach 1300 nicht weiter erwähnt, sondern nur als Priester oder Magister genannt.

Quelle: Deutsche Biographie 

Info Die Städte mit lübischem Stadtrecht ziehen sich wie eine Perlenschnur auch durch Hinterpommern. Das Original des Kodex verbleibt übrigens in Russland(BS)