Ein Blick auf die Tagesordnung des Sozialausschusses des Potsdamer Landtags vom 1. Dezember ließ im Vorfeld auf nüchterne Routine im Parlamentsalltag schließen. Was dann von Ministeriumsvertretern zum Thema „geschlechtergerechte Digitalisierung“ vorgetragen wurde, glich allerdings einer Realsatire mit fernsehreifem Unterhaltungswert. Als Abgeordnete nach konkreten Beispielen für geschlechterspezifische Probleme bei der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung fragten, folgte von Ministeriumsseite ellenlange Schwurbelei: Angefangen von der vermeintlichen Gefahr, eine „falsche“ Digitalisierung könne Geschlechterstereotypen verbreiten, bis hin zum Dauerbrenner „geschlechtergerechte Sprache“. Mit realen Problemen bei der Digitalisierung des Landes hat dies wenig zu tun. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, den Bürgern bis Ende 2022 die Möglichkeit zu geben, viele Verwaltungsangelegenheiten über das Internet zu erledigen.
Brandenburgs Landesregierung kündigte jedoch ein Digitalprogramm 2025 an. Ähnlich sieht es in der Digitalisierung der Verwaltung in anderen Bundesländern und vielen deutschen Kommunen aus. Bemerkbar macht sich dabei eine Flut von immer mehr gesetzlichen Vorgaben und der zunehmende Mangel an Fachleuten im öffentlichen Dienst. Für eine zusätzliche Bürde sorgt die Politik, indem sie den Verwaltungen immer stärker Prioritäten wie „Klimarettung“, „Geschlechtergerechtigkeit“ oder „Diversität“ aufnötigt.N.H.