20.04.2024

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Folge 50-21 vom 17. Dezember 2021 / Kolumne / Die eiskalte Hauptstadt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-21 vom 17. Dezember 2021

Kolumne
Die eiskalte Hauptstadt
Theo Maass

Im vergangenen Winter, also längst unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, konnten Obdachlose in Berlin an ausgewählten U-Bahnhöfen vor der nächtlichen Kälte Schutz suchen. Damit ist es vorbei. In der Berliner Sozialverwaltung zeigt man sich entschlossen: „Grundsätzlich ist es so, dass Kontrolleure Personen abweisen müssen, die die 3G-Bedingung nicht erfüllen … Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Ausnahme nicht erwünscht.“ 

Obdachlose werden in der Zeit der Winterkälte in Berlin Opfer der doktrinären 3G-Vorschriften. Die Betroffenen werden von den Vollstreckern der Obrigkeit erbarmungslos vor die Tür geworfen. Vom Senat heißt es, es sei „nicht möglich, eine Ausnahme für obdachlose Personen zu schaffen“. Nein? Warum nicht? Die Berliner Landesregierung wird aufgerieben zwischen ihren eigenen, angeblich sozialen Ziele und dem blinden Aktionismus gegen die Corona-Pandemie. 

Wenig glaubhaft lässt der Senat verlauten, man wisse, „wie problematisch diese Situation für obdachlose Menschen“ sei. Man unternehme „viele Anstrengungen, Obdachlosen eine Impfung und weitere Tests zu ermöglichen“. Kontrollen in vollen U-Bahn-Zügen mögen ja sinnvoll sein. Auf weitgehend leeren nächtlichen Bahnhöfen sind sie es nicht. 

Das „Angebot“ des Senats ist zudem kaum etwas wert, denn selbst, wer sich sofort impfen lässt, müsste mehrere Wochen im Winter auf die zweite Impfung in der Kälte warten. Das Problem wird dadurch noch größer, weil Obdachlose oft keine Personalausweispapiere besitzen. Wie sollen diese Menschen einen Nachweis über einen durchgeführten Test oder Impfung führen? Interessant wäre eine Untersuchung, ob sich überhaupt irgendjemand schin einmal nachts auf einem U-Bahnhof mit Corona angesteckt hat.