25.04.2024

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Folge 51-21 vom 24. Dezember 2021 / Corona / Berliner Einzelhandel ächzt unter 2G-Regeln / Woolworth stellt sich bei Kontrollen quer – Geht es überhaupt um die Ansteckungsgefahr in Läden?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-21 vom 24. Dezember 2021

Corona
Berliner Einzelhandel ächzt unter 2G-Regeln
Woolworth stellt sich bei Kontrollen quer – Geht es überhaupt um die Ansteckungsgefahr in Läden?
Frank Bücker

Die von der Berliner Politik verfügte Beschränkung des Einzelhandels auf „Geimpfte und Genesene“ – verniedlichend 2G-Regel genannt – bringt den Verantwortlichen heftige Kritik der Betroffenen ein. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg erwartet deutliche Umsatzeinbußen. Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen schätzt die Verluste auf 20 bis 40 Prozent. Vereinzelt ist von noch schlimmeren Rückgängen zu hören. 

Der Senat erwartet von den Geschäftsinhabern, die Kontrolle der 2G-Beschränkungen zu übernehmen. Woolworth in Berlin-Zehlendorf macht dabei aber nicht mit und hat sich für unzuständig erklärt. Der Berliner „Tagesspiegel“ kritisiert die Verweigerung des Einzelhändlers scharf: „Ist Corona in der Berliner Straße weniger ansteckend?“ Inzwischen ermittelte das Blatt, dass auch andere Woolworth-Filialen auf die angeordnete Überwachung verzichten. 

Die zentrale Frage ist, inwieweit der Einzelhandel überhaupt zur Verbreitung von Corona beiträgt. Der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, beschwert sich: „Der Handel hat seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, obwohl er zu keinem Zeitpunkt als Inzidenztreiber bezeichnet werden konnte.“ 

Mieten und Löhne gehen weiter

In Erwartung des Umsatzeinbruchs hatte der Handelsverband zuvor eine allgemeine Impfpflicht gefordert in der Hoffnung, die Geschäfte dann für alle Konsumwilligen offenhalten zu können. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Stefan Genth, klagt: „2G ist eine Riesenhürde, wir haben jetzt weniger Kunden in der sonst umsatzstärksten Zeit.“ Während das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die auch in Niedersachsen erlassene 2G-Einschränkung gerade für rechtswidrig erklärte, bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein die Restriktion. Einkaufszentren in Berlin geben nun an berechtigte Konsumwillige farbige Armbänder aus, damit sie nicht in jedem Geschäft neu überprüft werden müssen. 

Wie schon während des ersten Lockdown profitiert der Online-Handel von den Vorschriften, während die stationären Kaufleute trotz rückläufiger Verkaufszahlen weiter Mieten und Lohngelder aufbringen müssen. Den eigentlichen Grund für die 2G-Restriktion im Einzelhandel enthüllte – wohl eher unfreiwillig – der Sprecher des Hamburger Senats, Marcel Schweitzer. Er bekundete die Erwartung, dass diese Maßnahme die Impfbereitschaft heben werde. Mit den neuen Verschärfungen wolle man den Ungeimpften einen zusätzlichen „Anreiz“ bieten, sich impfen zu lassen. „Es wird schwer für ungeimpfte Personen. Nur die Impfung hilft“, so Schweitzer. Es geht also nicht um Ansteckungen in den Läden, sondern um zusätzlichen Druck auf Ungeimpfte. 

Derweil scheinen sich die Ungeimpften einzurichten. Private Einladungen, Skat- und Filmabende helfen über die soziale Vereinzelung hinweg. Restaurants bedienen gut bekannte Stammgäste auch ohne Überwachung. Vereinzelt ist zu hören, dass Boosterimpfungen verweigert würden, weil sich die zweifach geimpften von der Politik hinters Licht geführt fühlten. Tatsächlich war ursprünglich versprochen worden, dass nach der Impfung alles sei wie früher.