25.04.2024

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Folge 51-21 vom 24. Dezember 2021 / „Das ist intergenerationelle Sippenhaft“ / Über das Verhalten des deutschen Staates in Sachen Hohenzollern-Eigentum, den Umgang mit den heutigen Mitgliedern der Familie und die Notwendigkeit eines neuen unideologischen Blicks auf die preußische Geschichte

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-21 vom 24. Dezember 2021

„Das ist intergenerationelle Sippenhaft“
Über das Verhalten des deutschen Staates in Sachen Hohenzollern-Eigentum, den Umgang mit den heutigen Mitgliedern der Familie und die Notwendigkeit eines neuen unideologischen Blicks auf die preußische Geschichte
René Nehring

Im Gespräch mit Michael Wolffsohn

Seit rund zwei Jahren diskutiert die deutsche Öffentlichkeit über die Entschädigungsansprüche des vormaligen preußischen Königs- und deutschen Kaiserhauses, der Hohenzollern. Grundlage ist die Enteignung des Kronprinzen Wilhelm von Preußen durch die Sowjetunion nach 1945. Das vereinigte Deutschland hatte nach 1990 geregelt, dass Personen, die dem kommunistischen oder dem nationalsozialistischen Unrechtssystem „erheblichen Vorschub“ geleistet haben, von einer Rückübertragung ihres Eigentums ausgeschlossen sind. In Sachen Hohenzollern dreht sich deshalb der Streit darum, ob der letzte Kronprinz dem NS-Regime eben diesen Vorschub geleistet hat oder nicht. In den Feuilletons waren zuletzt vor allem Stimmen zu vernehmen, die diese Frage zulasten der Hohenzollern beantworteten. In einem unlängst erschienenen Sammelband zeichnen nun namhafte Historiker und Juristen ein differenzierteres Bild. Einer von Ihnen ist Michael Wolffsohn, der sich in seinem Beitrag weniger mit der Person des Kronprinzen Wilhelm beschäftigt, sondern mit weitaus grundsätzlicheren Fragen. 

Herr Wolffsohn, was hat Sie dazu bewogen, mit einem Beitrag in die Hohenzollern-Debatte einzugreifen? 

Seit Jahren beschäftige ich mich mal rezeptiv-lesend, mal aktiv-schreibend mit den Hohenzollern. Der Grund ist einfach: Wenn alle oder fast alle entweder „Hossiana!“ oder „Kreuziget ihn!“ rufen, läutet bei mir die Alarmanlage mit eingebauter Tonbotschaft: „Vorsicht, sind da etwa Nachplapperer und Mitläufer am Werk?“ Ich bin dann geradezu reflexartig skeptisch und beginne die notwendige Reflexion vor Information. Die Folge: Bediene dich deines eigenen Verstandes! Dazu bedarf es in einer Demokratie eigentlich keines Mutes. Schlimmstenfalls wird man, wie von Elisabeth Noelle in der „Schweigespirale“ beschrieben, gesellschaftlich isoliert. Na und! Besser isoliert als mit Mitläufern fraternisiert. 

Das gesagt, heißt wahrlich nicht, dass ich die geringste Sympathie für besagten Kronprinzen hege. Er zählt zu den „nützlichen Idioten“, den Steigbügelhaltern der Nationalsozialisten, war ein Antisemit und finsterer, unintelligenter Reaktionär. Hinzu kommt: In meinem mit Thomas Brechenmacher von der Uni Potsdam verfassten Buch „Die Deutschen“ haben wir empirisch wasserdicht, anhand statistisch-repräsentativer Daten gezeigt, dass in der Weimarer Republik, anders als von den meisten Historikern behauptet, keine Hohenzollern-Monarchie-Nostalgie dominierte. Wer das weiß, muss in die Arena steigen und die Proportionen zurechtrücken.

In Ihrem Aufsatz in dem Sammelband sagen Sie, dass zwar viele Landsleute heute die Rückgabeforderungen der Hohenzollern für einen Skandal halten, der eigentliche Skandal jedoch das Verhalten des Deutschen Bundestages, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs sei. Konkret sagen Sie: „Deutschlands Weigerung, die Hohenzollern heute für die nach 1945 erfolgten Enteignungen auf dem Gebiet der Ex-DDR zu entschädigen, ist zwar legal im Sinne herrschenden Rechts, jedoch nicht legitim im Sinne der ethischen Fundamente dieses herrschenden Rechts.“ Warum? 

Ganz einfach: Hier wird intergenerationelle Sippenhaft und Sippenhaftung angewandt. Das ist rechtssystemisch inakzeptabel. Unabhängig davon, was dazu die internen Regelungen im Hause Hohenzollern sagen oder im Hohen Hause Bundestag. So viel zum weltlichen Rechtssystem. Sowohl im Judentum als auch im Christentum gilt: Die Schuld der Väter trifft nicht die Söhne. Weltliche, religiöse und damit metaphysische Legitimität widersprechen in diesem Fall dem politisch, willkürlich gesetzten und letztlich rechtsbrecherischen Gesetz. 

Hängt, überspitzt formuliert, in der Konsequenz der Hohenzollern-Debatte Eigentum – und damit eine der wichtigsten Grundlagen unseres Rechtssystems – in Deutschland nicht mehr von unverrückbaren Ansprüchen, sondern von politischem Wohlverhalten ab? Und warum scheint das niemanden zu stören? 

Weil es besonders in der deutschen Neid-Gesellschaft ein doppelbödiges Verhältnis zum Eigentum an sich gibt. Einerseits ist es grundgesetzlich so gut wie unantastbar und für sich selbst möchte es fast jeder haben, andererseits wird es geneidet. Deshalb ist der Ruf nach Enteignung gesellschaftlich verankert. In der US-Tradition ist Eigentum auch mental stärker verankert. Der Ruf nach Enteignung ertönt in Deutschland keineswegs nur von links, sondern auch von rechts. Es ist kein Zufall, dass die Nazis „Nationalsozialisten“ waren. Die rechtssozialistische Dimension wird auch in der deutschen Geschichtswissenschaft oft unterschätzt oder, aus politischem Opportunismus, ignoriert.

Ein weiterer interessanter Befund in Ihrem Beitrag ist, dass das geltende Rückgaberecht „jenseits der Unethik“ der Logik entbehrt, da dadurch die Bundesrepublik Deutschland faktisch in zwei Rechtsräume gegliedert sei. 

Wieder ganz einfach: Wenn den Hohenzollern aus den bekannten, im 1994er Gesetz genannten Gründen, die Rückgabe ihres in der DDR einst vorhandenen Eigentums verweigert wird, müsste man rein logisch ihr westdeutsches Eigentum konfiszieren, auch ihre Stammburg. Oder haben die in den frühen 1930er Jahren lebenden Hohenzollern und, allen voran, der furchtbare Kronprinz nur diejenigen Deutschen für die Nazis, wie stark auch immer beeinflusst, die auf dem Gebiet der späteren DDR lebten? Sie sehen, wie absurd und undurchdacht der Gesetzgeber entschied. Rache statt Recht galt hier wohl. 

Sollte Deutschland im Sinne einer Rückbesinnung auf die ethischen Fundamente unseres Rechtssystems die geltenden Gesetze noch einmal überdenken? 

Natürlich. Besser spät als gar nicht. Aber das wäre mit einem zu großen Gesichtsverlust verbunden. Dieser würde dem Ansehen des Gesetzgebers noch mehr schaden. Am vernünftigsten wäre eine kluge Moderation. 

Ein anderer interessanter Hinweis in Ihrem Text ist, dass nach 1945 auch das während der NS-Diktatur geraubte jüdische Eigentum entweder gar nicht oder nur zu geringen Teilen rückübertragen wurde. Was sagt das über die Bundesrepublik als Rechtsstaat aus? 

Dass Tatsachen und Legenden auch hier nicht deckungsgleich sind. Aber wir wissen doch seit eh und je, dass die bundesdeutsche Justiz bis in die frühen 1970er Jahre mehr als nur kleine braune Flecken und sich nach 1945 selbst amnestiert hatte. Ein so schlimmer Nazi wie Theodor Maunz hatte sogar die Dreistigkeit, federführend einen Grundgesetzkommentar zu verfassen. Es wurde der Grundgesetzkommentar. Unglaublich. Das Wunder der alten Bundesrepublik besteht darin, dass sie trotz und mit und teils durch alte Nazis Rechtsstaat und Demokratie wurde. 

Wie sehen Sie eigentlich die Causa Wilhelm selbst? Hat der Kronprinz dem Nationalsozialismus „erheblichen Vorschub“ geleistet oder nicht? 

Siehe oben. Von mir kein einziges Wort der Verteidigung zugunsten jenes Unholds. Ich argumentiere nicht zur Person, schon gar nicht zu jenem nützlichen, antisemitischen, reaktionären Idioten, sondern zum Recht als Institution. 

Und wie stehen Sie zu Aussagen aus dem Vorstand des Historikerverbandes, dass „die Historiker“ in dieser Frage weitestgehend einer Meinung seien – und zwar zulasten der Hohenzollern? 

Die Spitze dieses Verbandes wurde inzwischen ausgetauscht. Gut so und aus welchen Gründen auch immer. Ich kenne die Interna nicht, weil mir jegliche „Vereinsmeierei“ zuwider ist. Ich bin seit jeher Einzelkämpfer. Jenes „weitestgehend“ ist schlicht falsch, um nicht zu sagen: gelogen. Auch unter Historikern gibt es solche, die ihrem „Handwerk“ schaden, weil sie es nicht beherrschen oder nicht beherrschen wollen, um politisch wem auch immer, meistens dem Zeitgeist beziehungsweise Mainstream, zu gefallen.

Zu guter Letzt nochmal eine grundsätzliche Frage: In Ihrem Beitrag kritisieren Sie auch, dass in der Debatte „kein Wort über die neben unbestreitbaren Defiziten vorhandenen Verdienste der knapp tausendjährigen Hohenzollern-Dynastie“ verloren wird. Braucht die deutsche Gesellschaft ein neues, vertiefteres Nachdenken über Preußen, das auf die zumeist platten Erklärmuster der letzten Jahrzehnte, die den Hohenzollernstaat lediglich als Markstein auf dem Weg in die NS-Diktatur interpretieren, verzichtet? 

Nichts und niemand war oder ist nur gut oder nur schlecht. Abgesehen vom Urbösen, zu dem der Nazismus zählt. Vergessen wir nicht das Urböse der real existierenden Kommunismen. Wären „die“ Hohenzollern tatsächlich nur schrecklich gewesen – wie konnte dann Deutschland am Ende ihrer Ära in zig Bereichen, auch kulturell und wissenschaftlich, weltweit führend werden? Wir haben zu viele Spezialisten, die nur ihr immer enger werdendes Wissensgebiet kennen und trotzdem – mangels Selbstkritik – über fast alles und jedes reden. Im Bild: Professor-Analphabet. Wir brauchen mehr Allgemeinbildung. Nicht nur Tiefe, auch Breite. Nicht nur in der Geschichtswissenschaft. Aber auch mehr Selbstbescheidung.

Das Interview führte René Nehring.






Prof. Dr. Michael Wolffsohn lehrte von 1981 bis 2012 Neuere Geschichte an der Universität der Bundeswehr in München. Zuletzt erschienen „Tacheles. Im Kampf um die Fakten in Geschichte und Politik“ (Herder Verlag 2020) sowie „Deutschjüdische Glückskinder“ für Erwachsene 2017 und für Jugendliche 2021 (beide dtv). 

www.wolffsohn.de





Debattenbeitrag

Wie groß war der Beitrag des Kronprinzen Wilhelm an der Entstehung des „Dritten Reichs“ – und welche Konsequenzen sind daraus für die Vermögensansprüche der Hohenzollern abzuleiten? Zu diesen und weiteren Fragen suchen namhafte Historiker und Juristen in einem unlängst vorgelegten Sammelband differenzierte Antworten. Beleuchtet werden juristische Hintergründe ebenso wie politische Bezüge, auch die aktuelle Debatte unter Historikern über das deutsche Kaiserreich findet Berücksichtigung. Zahlreiche renommierte Autoren, darunter Peter Brandt, Oliver Haardt, Christian Hillgruber, Frank-Lothar Kroll, Lothar Machtan und Michael Wolffsohn, bieten mit diesem Buch ein differenziertes Fundament für eine sachbezogene, multiperspektivische Diskussion über die Hohenzollern.

Frank-Lothar Kroll / Christian Hillgruber / Michael Wolffsohn Die Hohenzollerndebatte. Beiträge zu einem geschichtspolitischen Streit 430 Seiten, Duncker und Humblot, ISBN 978-3-428-18392-0, 29,90 Euro