29.03.2024

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Folge 51-21 vom 24. Dezember 2021 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-21 vom 24. Dezember 2021

Leserforum

Der erste mit vier Kerzen

Zu: Der grüne Adventskranz (Nr. 47)

Dem Anfang des Artikels, dass der erste Adventskranz Johann Friedrich Wichern zugeschrieben wird, muss widersprochen werden. Als Ost-Oberschlesier und Beskidendeutscher und nach der Vertreibung ab 1950 als „Hamburger“ musste ich viele irrtümliche Darstellungen klären: Der „Wichernkranz“ im Hamburger „Michel“ und im „Rauhen Haus“ im damaligen preußischen Dorf Horn bei Hamburg vom Erzieher Wiehern zur Freude seiner Waisenkinder ab 1. bis 24. Dezember 1839 erstmals nacheinander mit 23 Kerzen leuchtend und auf einem „Wagenrad“ an der Decke angebracht, sahen einem „Adventskranz“ ähnlich. Erst 1860 wurden grüne Tannenzweige um das Rad gewunden. Dann hörte man nichts mehr, zumal damals die benutzten Wachskerzen sehr teuer waren.

Dagegen schildert der Dichter und Schriftsteller Matthias Claudius im „Wandsbecker Boten“ – Wandsbek gehörte da noch nicht zu Hamburg – in einem Gedicht um 1867, „leuchten vier Kerzen auf dem Adventskranz“. Weiter steht fest, dass 1925 ein erster vierkerziger Adventskranz in Hamburg ein „Weihnachtszimmer“ erleuchtete. 

Willibald Piesch, Hamburg






Unproduktive Spaltung

Zu: Unerwartete Bekenntnisse (Nr. 49)

Eines ist leider klar geworden: Ungeimpfte und auch die vollständig „geboosterten“ Menschen können beide das Virus verbreiten. In diesem Zusammenhang sollte man doch immer wieder die Zahlen der täglich Versterbenden (vor 2019 und jetzt) immer wieder parat haben, ebenso die wachsende Anzahl von Bürgern über 80 und 90 Jahren.

In diesen Zahlen (pro Tag zirka 3000 bis 3500) spiegelt sich aktuell wider, dass die so immer wieder heraufbeschworene Untergangsstimmung von Millionen Toten Gott sei Dank nicht eingetreten ist. Parallel schließt man Krankenhäuser, belohnt massiv Bettenreduzierungen und bezahlt immer noch das Pflegepersonal zu schlecht.

Aber was das alles der Gesellschaft bringt, zeigt dieser Artikel: Ist die Spaltung, einhergehend mit Denunzieren und Kontrollen, die Aussage, es ginge vielen Bürgern „am Hintern vorbei“ und die angebliche „Unfähigkeit von Menschen, ... Rücksicht zu nehmen“, wirklich förderlich für den Leser der PAZ? Wie soll man das erklären, wenn die Eltern ins Kaufhaus gehen dürfen, ihre zwei Kinder aber draußen in der Kälte bleiben müssen? Dadurch kommen dann die kritischen Stimmen zustande, die aber dann sofort ausgegrenzt werden.

Dr. Volker Daum, Bayreuth 






Zu Unrecht verunglimpft 

Zu: Lasst es brodeln! (Nr. 49)

Menschen, die sich – aus guten Gründen – nicht impfen lassen, kommen viel zu wenig zu Wort und werden, obwohl sie lediglich ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verwirklicht sehen wollen, völlig zu Unrecht verunglimpft.

Hier meine persönliche Begründung: Auch Geimpfte können sich weiterhin infizieren; auch Geimpfte können Viren übertragen und andere anstecken; auch Geimpfte können schwer erkranken; auch Geimpfte können an Corona sterben. 

Jens Knipphals, Wolfsburg






Ein „Egalpopulismus“

Zu: Lasst es brodeln! (Nr. 49)

Im Wochenrückblick legt der Autor genussvoll offen, dass ein guter Teil der Corona-Politik an die Instinktebene der Bevölkerung adressiert ist und die Wirksamkeit von Maßnahmen nur eine Nebenrolle spielt. Maßnahmen müssen deshalb vor allem wehtun. Denn wer sich kasteit, dem sind die Götter gnädig. Wer nicht mitmacht, wird im Handumdrehen zum Sündenbock, und womöglich demnächst wie eine Hexe verbrannt. 

Der leider kaum diskutierte zynische Höhepunkt dieses – ich nenne es mal – „Egalpopulismus“ ist die Ausbeutung der Kinder mithilfe der Coronamaßnahmen. Alles, zu dem die Kinder gezwungen werden, nützt anderen, nicht ihnen selbst. Wäre der Verzicht auf so viele Dinge, die eine Kindheit und Jugend ausmachen, nur unbequem, wäre dieses Opfer vielleicht noch zu rechtfertigen. Zwingt man jedoch Kinder zum Tragen einer Maske und dem Verzicht auf die Mehrzahl ihrer sozialen Kontakte, verwehrt man ihnen, abgesehen vom Spaß, das tägliche Bad in der „Bakterien- und Virensuppe“, das sie für den Aufbau ihres Immunsystems brauchen. 

Getarnt als Fürsorge für die lieben Kleinen wird für das Wohl der Älteren die vorhersehbare Immunschwäche der Jungen in Kauf genommen, wie auch alle seelischen Verwundungen. 

Jörg Neubauer, Neu-Isenburg






ad absurdum geführt

ZU: Premiere in Aussig (Nr. 48)

„Unsere Deutschen“ lautet die Überschrift der im tschechischen Aussig eröffneten Dauerausstellung, die an das Wirken und die Vertreibung von mehr als drei Millionen Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg erinnern soll. Wie in dem PAZ-Beitrag erwähnt, geht der Titel auf den ersten Präsidenten der Tschechoslowakei, Tomáš Masaryk, zurück, der 1918 von den Sudetendeutschen als „unseren Deutschen“ sprach.

Wie wenig diese freundlich daherkommende Sentenz der realen Lebenswelt der Sudetendeutschen entsprach, beweist nicht nur der Umstand, dass die gegen ihren Willen in den neuen Staat Tschechoslowakei hineingepresste Volksgruppe von Anfang an diskriminiert und mannigfaltig benachteiligt wurde. Das manifestierte sich unter anderem im Schulwesen, bei der Bodenreform, in der staatlichen Industriepolitik, beim Zuschnitt der Wahlkreise oder bei den Arbeitschancen im öffentlichen Dienst. Im März 1919 erschoss tschechisches Militär über 50 Sudetendeutsche und verletzte Hunderte von ihnen schwer, nur weil sie friedlich für das ihnen verweigerte Recht auf Selbstbestimmung demonstrierten.

Schließlich war es auch Masaryk selbst, der seinen Ausspruch von „unseren Deutschen“ ad absurdum führte und als Heuchelei entlarvte. So hoffte er in einem Interview in der französischen Zeitung „Le Matin“ vom 12. Januar 1919 auf „eine sehr rasche Entgermanisierung“ der von den Sudetendeutschen bewohnten Gebiete seines Landes. Nun, 1945/46, wurde dieser Wunsch nach „Entgermanisierung“ erfüllt.Dr. Walter Kreul, Germering 

Unsicherheit, Angst, Panik






Zu: Karlsruhe stärkt die 

Regierung und schwächt die Grundrechte (Nr. 48)

Das Bundesverfassungsgericht hat lange mit einem Urteil zur „Bundesnotbremse“ gewartet. Karlsruhe hat die Sache ausgesessen. Wie heißt es doch in einem Teil der Begründung? „Insbesondere dienten die vielfältigen Kontaktbeschränkungen dem Lebens- und Gesundheitsschutz“ – und somit „verfassungsrechtlich legitimen Zwecken, die der Gesetzgeber in Erfüllung grundrechtlicher Schutzpflichten erreichen wollte“.

Eine Notbremse muss aber auch Sinn machen. Fehler der Regierung hat das Gericht nicht erkannt oder auch nicht erkennen wollen. Die Regierung hat beim Thema Corona nahezu komplett versagt. Eine Überlastung unseres Gesundheitssystems hat es bereits lange vor Corona gegeben. Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt durch die „Bundesnotbremse“ geschützt gefühlt. Es wurde (und wird) Unsicherheit, Angst und Panik verbreitet. Es gab zu keinem Zeitpunkt klare Ansprachen seitens der Politik. Mit Unsicherheit, Angst und Panik kann man aber auch eine ganze Nation in Schach halten.

Heinz-Peter Kröske, Hameln