26.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 52-21 vom 31. Dezember 2021 / Koalitionsvertrag / Ausdruck des Misstrauens oder Grundlage einer stabilen Regierung / Was die Ampelkoalitionäre noch alles verhandelt haben – und wie relevant Koalitionsverträge eigentlich sind

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 52-21 vom 31. Dezember 2021

Koalitionsvertrag
Ausdruck des Misstrauens oder Grundlage einer stabilen Regierung
Was die Ampelkoalitionäre noch alles verhandelt haben – und wie relevant Koalitionsverträge eigentlich sind

Stolze 177 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag der Ampelregierung – und er präsentiert eine atemberaubende thematische Spannweite. Neben Detailregelungen wie dem künftigen Mindestlohn von zwölf Euro steht auf gleicher Höhe die Absicht, das Wahlrecht zu ändern. Dass Veränderungen daran stets die Fundamente unserer Demokratie berühren, scheint die Koalitionäre nicht zu bekümmern. 

Einerseits wird aufgeführt, welche Schienenstrecken wie etwa von Nürnberg-Reichenbach bis zur deutsch-tschechischen Grenze ausgebaut werden sollen, andererseits ist die Rede von der Vermeidung wiederholter Auslegungs-, Einwendungs- und Erwiderungsschleifen bei deren Genehmigung. Ungeniert erklären die Regierungsparteien die Absicht, Einwendungen nur noch bei Planänderungen zuzulassen, mithin die Bürgerbeteiligung einzuschränken. Auch die Verwaltungsgerichtsverfahren sollen beschleunigt werden. Diese Ziele kann man haben. Wer aber gleichzeitig vorgibt, über Bürgerräte eine bessere Bürgerbeteiligung anzustreben, versucht sich an Wählerverdummung!

Früher ging es ohne

Woher kommt überhaupt das Stilmittel „Koalitionsvertrag“? Im Grundgesetz findet sich dazu nichts. Aus einer Veröffentlichung der Konrad-Adenauer-Stiftung geht hervor, wie in den Anfangsjahren der Republik Koalitionen verabredet wurden. 1949, 1953 und 1957 gab es demnach nur nicht veröffentlichte Briefwechsel zwischen CDU/CSU, in Teilen der FDP, der Deutschen Partei (DP) bzw. 1953 mit dem Gesamtdeutschen Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten. Am 20. Oktober 1961 kam es zu einem ersten Koalitionsvertrag. CDU/CSU und FDP erklärten auf gerade einmal achteinhalb Seiten ihre politischen Handlungsabsichten. 

Sogar die erste Große Koalition 1966 zwischen CDU/CSU und SPD funktionierte ohne förmlichen Koalitionsvertrag. Lediglich wesentliche „Leitsätze der SPD für die Koalitionsverhandlungen im Herbst 1966“ fanden sich in der Regierungserklärung von Kurt Georg Kiesinger wieder. Nicht viel anders ging die sozialliberale Regierung von Willy Brandt und Walter Scheel ab 1969 zu Werke. Die zwischen den Parteien abgestimmte Regierungserklärung von Bundeskanzler Brandt vor dem Deutschen Bundestag mit etwas über 30 Seiten bildete eine tragfähige Basis für die gemeinsame Regierung.

In etwa so ging es weiter, bis ab Anfang der 90er Jahre ganze Regelungswerke entstanden. 1991 hatte der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP ca. 80 Seiten Umfang. Mittlerweile werden dicke Bücher geschrieben. 

Ob in den zurückliegenden 70 Jahren auch die Rahmenbedingungen für die Regierungsarbeit entsprechend komplexer geworden sind, ist die Frage. Wo heutzutage auf stabilen und jahrzehntelangen Entwicklungen aufgebaut werden kann, waren in den 1950er und 1960er Jahren grundlegende Richtungsentscheidungen zu treffen. Der Aufbau der Bundeswehr, die Westintegration und die Anwerbung von Gastarbeitern mögen als Beispiele genügen. Ähnlich grundlegende Fragen standen im Zuge der Vereinigung an. Ob der heute in der Priorität der politischen Parteien ganz oben stehenden Problematik der Erderwärmung damit gedient sein wird, dass alle möglichen Detailabsichten aufgeführt werden, wird sich zeigen. Noch dazu teilweise in einer Geheimsprache, die der Bürger nicht versteht wie „Carbon-Leakage-Schutz“ oder „Boarder Adjustment Mechanism“.

Die echte Prüfung für das Regierungshandeln bringt nun mal die Wirklichkeit. Wer den Bürgern glauben machen möchte, dass erforderliche politische Entscheidungen mittels eines Koalitionsvertrages vorbestimmbar sind, erweckt einen falschen Eindruck. Politik hat auf sich ständig ändernde Lagen zu reagieren. Als markante Beispiele seien die Besetzung der Krim durch Russland oder US-Präsident Trumps neue Prioritäten in der Außenpolitik genannt. Für derlei Herausforderungen braucht es staatsmännisches Geschick und einen eigenen inneren Kompass. Insofern werden die Koalitionäre ihren Traum der Planbarkeit von Politik rasch begraben müssen. R.D.