25.04.2024

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Folge 02-22 vom 14. Januar 2022 / Corona-Gewinnler / Fantastische Epidemieprofite mit Staatshilfe / Die ARD ermöglichte Sänger Smudo Werbung in eigener Sache, und Mecklenburg-Vorpommern ignorierte die Konkurrenz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-22 vom 14. Januar 2022

Corona-Gewinnler
Fantastische Epidemieprofite mit Staatshilfe
Die ARD ermöglichte Sänger Smudo Werbung in eigener Sache, und Mecklenburg-Vorpommern ignorierte die Konkurrenz

Entwicklt wurde das Luca-App-System von dem Berliner Unternehmen neXenio GmbH. Dabei handelt es sich um eine Patrick Henning, Philipp Berger und Christoph Meinel gehörende Ausgründung des privaten Hasso-Plattner-Institutes für Digital Engineering. Dahingegen erfolgt die Vermarktung der Anwendungssoftware durch die ebenfalls in Berlin ansässige Culture4Life GmbH mit den Geschäftsführern Patrick Hennig und Marcus Trojan. Anteilseigner sind neXenio mit 41 Prozent, Marcus Trojan mit 27,5 Prozent, die Fantastic Capital Beteiligungsgesellschaft UG mit 22,9 Prozent und die Centineo Investment I GmbH & Co KG mit 8,3 Prozent.

Laut dem Internetauftritt der Luca App stehen hinter der im November 2020 gegründeten Fantastic Capital Beteiligungsgesellschaft vorrangig die Mitglieder der Musikgruppe „Die Fantastischen Vier“. Von daher hat es ein Geschmäckle, wenn der Frontmann dieser Band, Michael Bernd Schmidt alias Smudo, in der ARD-Talkshow von Anne Will und bei diversen anderen Gelegenheiten eindringlich für die Kontaktnachverfolgungs-Software geworben hat.

„Smudos Steuer-Millionengrab“

Die also von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen mit eindeutiger Gewinnerzielungsabsicht in Umlauf gebrachte Luca App wurde überstürzt von 13 der 16 Bundesländer und mit Steuergeldern erworben. Die Infektionsschutzverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das am 8. März vergangenen Jahres 440.000 Euro für die Luca-App-Lizenz zahlte, entrhielt sogar Passagen, welche die Nutzung der Software durch Gastronomen und Veranstalter vorschrieben. 

Umso brisanter ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes Rostock vom 11. November, dem zufolge der Kauf ohne vorherige Ausschreibung rechtswidrig war, denn trotz aller Dringlichkeit habe durchaus die Möglichkeit bestanden, auch Angebote anderer Anbieter einzuholen. Tatsächlich gab es von denen mehr als dreißig. 

Mecklenburg-Vorpommern war keineswegs ein Einzelfall. Mehrere andere Bundesländer verfuhren genauso.

„Zwielichtige Vergabepraxis“

Insofern scheint der IT-Sicherheitsberater und Sprecher des Chaos Computer Club, Linus Neumann, Recht zu haben, wenn er die „zwielichtige Vergabepraxis“ rund um „Smudos Steuer-Millionengrab Luca App“ geißelt und den Verkauf der Software an den Staat als typisches Beispiel dafür bezeichnet, wie „COVID-Glücksritter weit über ein angemessenes Niveau hinaus Kapital aus der Pandemie schlagen“.W.K.