29.03.2024

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Folge 02-22 vom 14. Januar 2022 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-22 vom 14. Januar 2022

Meldungen

„Kalender der Vielfalt“

Berlin – Die Zentralstelle für Prävention beim Berliner Landeskriminalamt hat in einem „Kalender der Vielfalt“ für das Jahr 2022 den antisemitischen Al-Quds-Tag in einer Reihe mit christlichen, jüdischen und hinduistischen Feiertagen aufgeführt. Der Al-Quds-Tag wird jedes Jahr am letzten Freitag des muslimischen Fastenmonats Ramadan von Feinden Israels veranstaltet. Nach Kritik hat die Berliner Polizei den im Intranet veröffentlichten „Kalender der Vielfalt“ inzwischen zurückgezogen und eine Überarbeitung angekündigt. Laut Angaben der Polizei sollte der Kalender einen „Überblick über Gedenk- und Feiertage“ sowie „polizeilich relevanter Tage“ geben. Karsten Woldeit, der innenpolitische Sprecher der Berliner AfD-Fraktion, bezeichnete die Herausgabe eines „Kalenders der Vielfalt“ durch die Polizei als eine „schwer erträgliche Instrumentalisierung der Polizeibehörde für eine dubiose Vielfaltsideologie“.

N.H.





Extremismen im Vergleich

Karlsruhe – Entgegen anderslautenden Behauptungen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) scheint die größte Bedrohung für die Demokratie in Deutschland weniger vom Rechts- denn vom islamischen Extremismus und Terrorismus auszugehen. Darauf lassen zumindest die Zahlen über die neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe schließen. Von Anfang Januar bis Ende Oktober vergangenen Jahres hat diese Justizbehörde 210 Ermittlungsverfahren eröffnet, die sich gegen muslimische Extremisten oder Terrorverdächtige richten. Dahingegen gab es lediglich zehn neue Verfahren gegen Linksextreme und fünf gegen Rechtsextreme. 2020 war das Verhältnis ähnlich. 372 Ermittlungsverfahren gegen radikale Moslems standen zehn gegen rechte und vier gegen linke Extremisten gegenüber.N.N.





Neuer Bericht der BAMF

Nürnberg – Die Aufnahme von „Geflüchteten“ wird den Fachkräftemangel in Deutschland kaum wirksam beheben können. Darauf deutet nun auch ein weiterer Halbjahresbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hin, der Auskunft über die berufliche Qualifikation der 27.000 volljährigen Asyl-Erstantragsteller aus Syrien, Afghanistan, dem Irak, der Türkei, Georgien, Algerien, Somalia, Vietnam, Nigeria und dem Iran im Zeitraum von Januar bis Juni des vergangenen Jahres gibt. 34 Prozent von ihnen verweigerten jedwede Angabe über ihren Bildungsweg oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Von den auskunftsbereiten 17.700 Immigranten hatten 11,1 Prozent keinerlei Schule und 21 Prozent lediglich die Grundschule besucht. Nur 2,7 Prozent konnten einen Universitätsabschluss vorweisen. Mindestens ein Drittel der neu angekommenen Asylsucher war in der Heimat nicht ins Berufsleben eingebunden gewesen.W.K.