26.04.2024

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Folge 06-22 vom 11. Februar 2022 / Sterbehilfe / Streit um selbstbestimmtes Ableben / Eine Klage zur Herausgabe von Natrium-Pentobarbital zum Suizid wurde abgewiesen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-22 vom 11. Februar 2022

Sterbehilfe
Streit um selbstbestimmtes Ableben
Eine Klage zur Herausgabe von Natrium-Pentobarbital zum Suizid wurde abgewiesen

Das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben“. So steht es in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG). 

Geklagt hatten drei schwerkranke Personen, die die Herausgabe des Betäubungsmittels vom BfArM genehmigt haben wollen. Sie wollten sich selbstbestimmt das Leben nehmen, wenn sie den richtigen Augenblick für gekommen halten, aber keine assistierte Selbsttötung und keinen festen Termin. Der Suizid, auch der assistierte, ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 straffrei: „1.a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“

„c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“ Der 2015 gefasste Paragraph 217 Abs. 1 des Strafgesetzbuches, das Verbot der „gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, wurde mit diesem Urteil aufgehoben. Eigentlich sollte dieser Paragraph sich vor allem gegen Sterbehilfevereine richten; der Verein „Sterbehilfe“ hat nach Angaben des WDR im ersten Jahr nach dem 2020er Urteil einen Überschuss von einer Million Euro erwirtschaftet. Verunsichert würden mit diesem Paragraphen vor allem aber Ärzte, die schwerkranken Menschen beispielsweise eine große Menge Morphium verordnet haben, um deren Schmerzen zu lindern, dabei aber eine Verkürzung der Lebenszeit in Kauf genommen hätten.

Auf der einen Seite stehen schwerkranke Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt, rasch und schmerzfrei beenden möchten. Auf der anderen Seite steht der Schutz des Lebens, im Durchschnitt nehmen sich in Deutschland 25 Personen pro Tag das Leben. Einer der Kläger hat angekündigt, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision zu gehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) urteilte 2020 über das Karlsruher Urteil, es sei „die schlechteste der Kombinationen, die es gibt“, weil Sterbehilfe, abgesehen von aktiver Sterbehilfe, straffrei, Sterbehilfe aber „überhaupt nicht geregelt ist“. Es fehle vor allem an Suizidprävention, folgert eine wissenschaftliche Studie zur Suizidprävention in Deutschland. CRS