24.04.2024

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Folge 07-22 vom 18. Februar 2022 / Deutschunterricht / Kein Deutsch mehr als Minderheitensprache / Der Europarat zeigt sich besorgt, da der polnische Bildungsminister Przemyslaw Czarnek die Deutsche Minderheit diskriminiert

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-22 vom 18. Februar 2022

Deutschunterricht
Kein Deutsch mehr als Minderheitensprache
Der Europarat zeigt sich besorgt, da der polnische Bildungsminister Przemyslaw Czarnek die Deutsche Minderheit diskriminiert
Christiane Rinser-Schrut

Im vergangenen Schuljahr 2020/21 lernten allein in der Woiwodschaft Ermland-Masuren 2182 Schüler Deutsch als Muttersprache. Das sind nach Angaben des „Mitteilungsblattes“, dessen Herausgeber der Verband der deutschen Gesellschaften in Ermland und Masuren ist, acht Schüler mehr als im vorherigen Schuljahr. 43 Schulen unterrichten im südlichen Ostpreußen Deutsch als Sprache der nationalen Minderheit. 

Als beunruhigend schilderte das Blatt in seiner Januarausgabe den Rückgang des Deutschunterrichts in Kindergärten. 

Heute beunruhigt etwas ganz anderes die Gemüter der Mitglieder der Deutschen Minderheit in der Republik Polen, denn die finanzielle Unterstützung für den Deutschunterricht als Minderheitensprache soll ab sofort zunächst um zwei Drittel und dann vollständig gestrichen werden. 

Bislang waren Schulleiter verpflichtet, Deutschunterricht als Minderheitensprache anzubieten, wenn sieben Eltern ein Schreiben einreichen, in dem sie erklären, dass ihre Kinder Deutsch als Minderheitensprache erlernen sollen. Dafür erhält die Einrichtung über die Kommune Subventionen nach einem bestimmten Schlüssel. Die Kommunen erhalten die Mittel dazu vom Bildungsministerium. Diese belaufen sich pro Schüler und Jahr auf 5400 bis 7000 polnische Zloty (etwa 1200 bis 1550 Euro). 

Die Begründung für diese Kürzung um umgerechnet etwa zehn Millionen Euro sei die Nicht-Förderung der Polnischen Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland, die es allerdings gar nicht gibt, wie Bernd Fabritius, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, ausreichend belegt.

Nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist die Bundesrepublik nach Teil II, Artikel 7 und Teil III, Artikel 8 der Charta verpflichtet, Dänisch, Niederdeutsch, Niedersorbisch, Nordfriesisch, Romanes, Saterfriesisch und Obersorbisch zu pflegen. Der Vertragsstaat Polen hat gleich 14 Minderheiten- oder Regionalsprachen zu pflegen, darunter auch Deutsch.

Der Medienbeauftragte des Europarats, Panos Kakaviatos, schreibt: „Der Sachverständigenausschuss, der die Einhaltung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen überwacht, ist besorgt über die jüngste Kürzung der Zuschüsse für den Unterricht in Regional- oder Minderheitensprachen in Polen und die darauf folgende Kürzung des Unterrichts in der Minderheitensprache Deutsch, der auf eine Stunde pro Woche beschränkt wurde. 

Der Sachverständigenausschuss hatte in seiner letzten Empfehlung festgestellt, dass diese Verpflichtung nicht erfüllt werde, aber diese neuen Entwicklungen schwächen Deutsch als Minderheitensprache im Unterricht noch mehr ...

Polen hat sich zudem verpflichtet, den Unterricht in deutscher Sprache, das heißt, mit Deutsch als Unterrichtssprache, anzubieten. Diese Verpflichtung bleibt unerfüllt und ist Gegenstand einer erneuten Empfehlung des Sachverständigenausschusses in seinem jüngsten Prüfbericht. Vor diesem Hintergrund stellen die jüngsten Entwicklungen eine weitere Schwächung des Deutschen als Minderheitensprache im Bildungswesen dar. Sie sind ein Rückschritt gegenüber der Lage zum Zeitpunkt des Ortsbesuchs des Sachverständigenausschusses im Juni 2021 und widersprechen den Zielen und Grundsätzen der Charta.“

In dem Prüfbericht wird unter anderem moniert, dass die Umsetzung eines fachspezifischen Unterrichts in einer Minderheitensprache zu wenig erfolge, dass die Bereitstellung von Lehrbüchern und die Lehrerausbildung problematisch sei.

Die Verordnung MEiN vom 4. Februar 2022 verstoße noch gröber gegen die Europäische Charta, denn sie unterscheidet zwischen Unterricht für die Deutsche Minderheit und alle anderen Minderheiten, so ist es auf der Internetseite der Sozialkulturellen Gesellschaft der Deutschen zu lesen.

(Lesen Sie dazu auch Meinungen aus Allenstein und Osterode auf Seite 17.)





Auszug aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Teil II, Artikel 7, f–g: 

f die Bereitstellung geeigneter Formen und Mittel für das Lehren und Lernen von Regional- oder Minderheitensprachen auf allen geeigneten Stufen;

g die Bereitstellung von Einrichtungen, die es Personen, die eine Regional- oder Minderheitensprache nicht sprechen, aber in dem Gebiet leben, in dem sie gebraucht wird, ermöglichen, sie zu erlernen, wenn sie dies wünschen.“