19.04.2024

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Folge 07-22 vom 18. Februar 2022 / Corona-Maßnahmen / Stolpernd in den Ausstieg / „Spaziergänge“ dürfen doch verboten werden – Ex-Innenminister Schröter (SPD) demonstriert selbst mit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-22 vom 18. Februar 2022

Corona-Maßnahmen
Stolpernd in den Ausstieg
„Spaziergänge“ dürfen doch verboten werden – Ex-Innenminister Schröter (SPD) demonstriert selbst mit
Frank Bücker

Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, und der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (beide SPD) haben sich dieser Tage gemeinsam auf ein Ende der 2G-Regel im Einzelhandel in beiden Bundesländern verständigt. Der Hauptgrund dürften die von Tag zu Tag zunehmenden „Spaziergänge“ von Maßnahmengegnern sein. Trotz teilweise erheblicher Polizeigewalt werden die staatlichen Stellen des bürgerlichen Ungehorsams nicht mehr Herr. 

In Brandenburg hatte zudem das Verwaltungsgericht Cottbus die Verbotsverfügung des brandenburgischen Innenministers Michael Stübgen (CDU) gegen Spaziergänger für rechtswidrig erklärt. In der Urteilsbegründung heißt es, die Polizeidirektion Süd habe nicht ausreichend begründet, warum von den unangemeldeten Versammlungen eine besonders schwerwiegende Infektionsgefahr oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe. Es reiche nicht, auf Verstöße gegen die Maskenpflicht und Abstandsregeln ohne konkrete Erklärungen zu verweisen. Für jedes Verbot sei wegen des hohen Gutes der Versammlungsfreiheit eine konkrete Prognose zur Infektionsgefahr mit der jeweils aktuellen Corona-Lage nötig. 

„Aus der bürgerlichen Mitte“

Stübgen sucht nun sein Heil in der zweiten Instanz: „Wir haben dagegen Beschwerde beim OVG eingereicht und aufschiebende Wirkung beantragt. Über beide Anträge ist noch nicht entschieden.“ Mit Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht in Cottbus hat entgegen der ersten Instanz entschieden, dass die Demonstrationen doch verboten werden dürfen. 

Das wird die Proteste kaum beenden. Selbst Stübgens Vorgänger im Amt, Karl-Heinz Schröter (SPD), hat bereits zusammen mit den Bürgern in Hohen Neuendorf nördlich von Berlin gegen die verordneten Corona-Maßnahmen demonstriert. Er tue das, weil er überzeugt sei, dass die 2G-Regelungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien, erklärte Schröter: „Ich weiß, dass man bürgerliche Freiheitsrechte einschränken kann, wenn von Menschen Gefahren ausgehen und sie andere Menschen in Gefahr bringen.“ Von negativ getesteten Menschen geht seiner Ansicht nach aber keine Gefahr aus. 

Er habe an der Demonstration teilgenommen, weil er wissen wollte, wer da unterwegs ist. Die Demonstration in Hohen Neuendorf sei von Menschen „aus der bürgerlichen Mitte“ besucht worden. Er habe „keinen gesehen, der dort extremistisch aufgetreten ist“. Damit erschütterte Schröter die Glaubwürdigkeit anderslautender Medienberichte. 

Grüne Minister in Berlin und Brandenburg, nämlich Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Brandenburg) und Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Berlin), hatten nur Tage vor der Abschaffung von 2G im Einzelhandel auf der Fortsetzung der Maßnahme beharrt, zumal ein Berliner Verwaltungsgericht die Regel für rechtmäßig erklärt hatte. Nachdem aber viele Gerichte in anderen Bundesländern entgegengesetzt geurteilt hatten, erscheint der plötzliche Abschied von 2G auch in Berlin und Brandenburg wie ein Rückzugsgefecht.