27.04.2024

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Folge 07-22 vom 18. Februar 2022 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-22 vom 18. Februar 2022

Leserforum

Marodes Deutschland

Zu: Omikron zwingt Behörden in die Knie (Nr. 4)

Ich bin jeden Freitag glücklich, ein wenig Wahrheit über unser marodes Deutschland zu lesen. 

Ich wohne in einer kleinen Stadt mit knapp 16.000 Einwohnern. Jeden Montag treffen sich zirka 1000 bis 1200 Menschen auf dem Markt und gehen miteinander eine große Runde in der City spazieren, tauschen Gedanken aus und hoffen, dass sich bald mal etwas bewegt, damit auch wir wieder unbehelligt am Leben teilnehmen können. Kleine Geschäfte gibt es bald gar nicht mehr. Ein paar Polizisten stehen am Rande dieses friedlichen Geschehens. Es passiert aber nichts, um die sinnlosen Corona-Maßnahmen abzuschaffen, die ja bisher in keiner Weise etwas Positives gebracht haben – außer viele Geschäftsaufgaben.

Bald werden die Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheime ihre treuen Mitarbeiter rauswerfen müssen. Für Menschen, die ihr leibliches Wohl unangetastet wissen wollen, wird eine Impfpflicht erfunden, die wohl das Geld eintreiben soll, das die unfähige Bundesregierung für Wiedergutmachung an anderer Stelle benötigt. Wo sind wir nur hingeraten? 

Stefanie Riedl, Eilenburg






unklare Selbstbestimmung

Zu: Krieg im Osten? (Nr. 4)

1918 brachte der damalige US-Präsident Woodrow Wilson das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ als Friedensin­strument ins Spiel. Ist es heute denkbar, vorstellbar und auch praktikabel, gemäß diesem Selbstbestimmungsrecht die Völkerschaften der Ukraine über ihre staatliche Zugehörigkeit selber entscheiden zu lassen? 

Der Osten des Landes (ab etwa Kursk) empfindet sicher anders als die Regionen um Lemberg und Kiew. Zugleich ist nicht von der Hand zu weisen, dass Russland seit dem Jahr 988 (Christianisierung der Kiewer Lawra) zur Ukraine „als Bruderland“ eine andere Beziehung hat als der hochtechnologisierte und ökonomisierte Westen. Russen erlebten die Mongolen, die Polen, die Schweden, die Franzosen und die Deutschen als Eindringlinge. Sie lieben ihr Vaterland zugleich fast wie eine Mutter. 

Erich Weichel, Ibbenbüren






Unechte Krokodilstränen 

Zu: Ein gefährliches Spiel am Rande des Abgrunds (Nr. 3)

Sie werten die Vorgänge an der ukrainisch-russischen Grenze durchaus richtig. Spannender noch wäre ein umfassender Vergleich mit dem Verhalten der „westlichen Gemeinschaft“ einschließlich der USA und Deutschland in anderen Gebietsfragen. So weiß kaum ein Träger von Bedenken wider Russland, dass die Ukraine ein eben nur „am Rand“ des Russischen Reiches gelegener Landstrich war – verwaltet durch zehn Bezirksämter –, bis das Deutsche Reich diesen am 3. März 1918 mit dem Diktat von Brest-Litowsk gegen den Protest der Friedensverhandler Russlands aus ihm herausriss und zum Staat „Ukraine“ erklärte. 

Durch einen schmalen k. u. k.-Landstreifen ergänzt, wurde später daraus ein nachgeordnet behandelter UdSSR-Teil und 1991 der heutige Staat. So spräche mithin für die Russen (auch die in der Ukraine), dass herrschende Rechtsmeinung eine erzwungene Unterschrift als schlicht unwirksam ansieht. 

Die Krim war uneingeschränkt russisch, bis 1954 Parteichef Chruschtschow über sie der Ukrainischen SSR rechtswidrig die Aufsicht übertrug. Denn er war ohne Staatsamt, daher unzuständig, hatte keine vorherige Zustimmung der russischen und Krim-Volksvertretung oder der dortigen Bevölkerung und missachtete den Protest von Krim-Politikern sowie die russische Verfassung. 

Solche Willkür ist nach anerkannten Rechtsmaßstäben nichtig. Schon von daher kann von russischer „Annexion“ der Krim keine Rede sein. Eine Reihe weiterer Vorgänge nach 1990 (wie etwa eine freie Abstimmung der Krim-Bevölkerung) und ethnische Verhältnisse stehen dem noch zur Seite. 

Krass erscheint auch, dass Politiker ständig die Krim-Rückgabe fordern, dabei aber von einer solchen der deutschen Ostgebiete angestrengt wegsehen. Insoweit sei der gut recherchierte Beitrag Eva Hermans (PAZ Nr. 17/ von 2017) gewürdigt. Ihre Erkenntnis, die UdSSR habe von 1952 bis 1990 viermal die Rückgabe des deutschen Ostens in den Grenzen von 1937 angeboten und dann nochmal Russland die Nord-Ostpreußens, erscheint stark verbreitungswürdig. Dass demnach Kohl und Genscher das 1990 mit Polen abgestimmte Rückgabeangebot hintertrieben, offenbart auch deren rechtlich bedenkliches Amtsverständnis. 

Hinzu kommt, dass, nachdem der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse im Jahr 1987 den SED-Leuten eine Vereinigung West- und Mitteldeutschlands angekündigt hatte, westdeutsche Spitzenpolitiker diese noch drei Jahre als abwegig ansahen. Die Krokodilstränenflut unter der Atlantikbrücke zeigt den Sachverhalt, dass die USA ihre Annexionen hüten, so wie sie etwa die Deutschland geraubten Nördlichen Marianen bis heute dem Nachbarn Mikronesien vorenthalten.

Hans Lindenmeyer, Heidenheim      







Ein unnötiges Gesetz

Zu: Ein neuer Lastenausgleich für die Opfer der Corona-Politik? (Nr. 2)

Was bedeutet „Eigentum verpflichtet“? Soll sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen? Eigentum soll so genutzt werden, dass es allen nützt. Wer ein Unternehmen besitzt, soll Menschen Arbeitsplätze anbieten und angemessen bezahlen. Oder wer viele Häuser hat, der soll Wohnungen vermieten, und wer Geld hat, der muss auch Steuern zahlen. Mit diesen Steuergeldern kann der Staat für alle Menschen etwas machen. Aber gilt das wirklich für alle? 

Gilt der Eingangssatz auch für den Staat?  Was ist mit den Menschen, die nach Deutschland gekommen sind und hier (gut) leben, aber nicht arbeiten wollen und somit auch nicht daran denken, etwas für die Allgemeinheit zu tun. Denen der Begriff der „Allgemeinheit“ fremd ist? Da heißt es weiter im Artikel 14 des Grundgesetzes: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ 

Hat der Bürger wirklich eine Chance, dass erfolgreich geprüft wird, ob die Enteignung eines Grundstücks etwa für den Bau einer Straße das Wohl der Allgemeinheit betrifft oder ob der Staat sich lediglich des einfachsten Weges bedient? Kann Eigentümer eines ganz normalen Grundstücks mit Haus auch das Schwert der Enteignung treffen, weil der Staat meint, darauf ein Haus für die Gäste bauen zu müssen? Fällt auch das unter „Wohl der Allgemeinheit“? 

Das Vertrauen in den Staat ist mit der vollständigen Einführung des „Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ zum 1. Januar 2024 nicht gestiegen. Ich glaube auch nicht, dass solch eine Regelung die Menschen, die das Grundgesetz geschaffen haben, wirklich wollten. Man benutzt Corona und Co. für ein neues, nicht notwendiges Gesetz.

Heinz-Peter Kröske, Hameln






Eroberung Auf Schienen

Zu: Auf der Suche nach einem verlorenen Ort (Nr. 5)

Vielen Dank für Ihren Artikel über schwierige vergangene Zeiten. Als Eisenbahn-Fan mit der damit verbundenen Geschichte habe ich in meinem „Archiv“ das Buch „Der Weltkrieg 1914–1918“ über den militärischen Einsatz der Feldeisenbahnen gefunden. In dem Vorwort wird wie folgt geschrieben: „Nur bei voller Ausnutzung der Schienenwege … ist die Heeresleitung befähigt, die ungeheuren Räume des Weltkrieges zu beherrschen und den Anforderungen des Mehrfrontenkrieges zu entsprechen.“ Da läuft es noch heute kalt den Rücken runter.

Volker Borchert Berlin