28.03.2024

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Folge 09-22 vom 04. März 2022 / Friedland / Bundesregierung sichert Prüfung / Härtefallverfahren für alle deutschen Spätaussiedlerbewerber aus der Ukraine

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09-22 vom 04. März 2022

Friedland
Bundesregierung sichert Prüfung
Härtefallverfahren für alle deutschen Spätaussiedlerbewerber aus der Ukraine

Die Bundesregierung verfolgt die Lage der deutschen Minderheit in der Ukraine aufmerksam und mit großer Sorge. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Bernd Fabritius, versichert: „Allen Personen, die als Spätaussiedler in Deutschland Aufnahme begehren und jetzt nach Deutschland kommen, sage ich eine Prüfung ihres Aufnahmeantrages im mündlichen Verfahren, direkt in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Friedland zu.

Wenn Sie, liebe Landsleute, sich sicher sind, dass Sie die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen, Sie deutscher Abstammung sind, die deutsche Sprache beherrschen und sich auch zum deutschen Volkstum (und zu keiner anderen Nationalität) bekennen, dann nehmen Sie nach Ankunft in Deutschland direkt Kontakt in der Aufnahmeeinrichtung in Friedland auf, damit Ihr Härtefallverfahren organisiert werden kann. 

Wichtig ist: Betreiben Sie in diesem Fall kein anderes Verfahren, vor allem kein aufenthaltsrechtliches Flüchtlingsverfahren. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der Spätaussiedleraufnahme, die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise vorliegen müssen, nicht mehr belegen können und damit Ihr Antrag abgelehnt werden muss.“

Kein anderes Verfahren

Personen, die im Härtefallverfahren nach Friedland kommen wollen, müssen vor der Aufnahme im Grenzdurchgangslager zu dessen Schutz vor COVID19-Infektionen eine Unterbringung in einer Transitunterkunft durchlaufen! Dieses organisieren wir selbstverständlich für Sie, sobald Sie sich melden! 

Wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig zur Absprache Ihres Aufenthaltes an das Bundesverwaltungsamt!

Allen Personen aus der Ukraine steht für Fragen des Verfahrens eine während der Servicezeiten von 8 bis 16.30 Uhr, freitags 8 bis 15 Uhr und am Wochenende zwischen 8 und 13 Uhr besetzte Hotline (022899) 358 20255 zur Verfügung. Fragen können Sie auch per Mail an: Ukraine-Friedland@bva.bund.de richten.

Bundesministerium des Inneren und für Heimat