20.05.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 11-22 vom 18. März 2022 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-22 vom 18. März 2022

Meldungen

Berlin bleibt Knotenpunkt

Potsdam – Brandenburgs Innenministerium rudert zurück, nachdem zuvor Innenminister Michael Stübgen (CDU) gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) die Idee geäußert hatte, die Stadt Frankfurt an der Oder könnte ein Knotenpunkt für die weitere Verteilung von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland werden. Innenstaatssekretär Markus Grünewald bezeichnete Frankfurt als „ein Nadelöhr, wo sich alle Probleme von Flüchtenden konzentrieren“. Der politische Beamte kündigte eine bessere Versorgung der ankommenden Flüchtlinge an, allerdings sollten der Bahnhof und die Stadt Frankfurt an der Oder kein Umsteigezentrum werden. Frankfurts Sozialdezernent Jens-Marcel Ullrich (SPD) sagte gegenüber dem rbb, der Stadt fehle es an Ressourcen und auch am nötigen Platz in Bahnhofsnähe, um die Verteilung der hohen Zahl von Flüchtlingen bewältigen zu können.N.H.





Ermittlungen gegen Kliniken

Saarbrücken – Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen zwei große Kliniken des Saarlandes. Die Geschäftsführer der beiden Krankenhäuser, die bislang nicht konkret benannt wurden, sowie weitere „unbekannte Personen“ sollen für die betrügerische „Ermittlung, Zählung und Mitteilung der Zahlen hinsichtlich der Intensivbetten“ verantwortlich gewesen sein. Vor diesem Hintergrund haben die Justizbehörden auch ein Herausgabe- und Auskunftsersuchen an das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gerichtet. Es steht der Verdacht im Raum, dass die Kliniken falsche Angaben machten, um staatliche Zuschüsse für frei gehaltene oder zusätzlich bereitgestellte Krankenhausbetten auf Intensivstationen in Höhe von 18 Millionen Euro zu erhalten. Juristen vermuten, dass es sich dabei nur um die Spitze eines Eisbergs handele und weitere einhundert Einrichtungen ähnlich vorgegangen seien.W.K.





Google-Teilsieg vor Gericht

Köln – Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass zentrale Vorschriften des 2020 novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes „wegen Verstoßes gegen unionsrechtliche Vorschriften unanwendbar“ seien. Damit hatte eine Klage von Google und dem Facebook-Mutterkonzern Meta Erfolg. Die beiden Unternehmen müssen die Daten von Personen, die durch „Hasskriminalität“ auffallen, nicht an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamtes weiterleiten. Nach Ansicht der Richter verstoßen die entsprechenden Paragraphen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen das sogenannte Herkunftslandprinzip in der E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union. Ein Anbieter elektronischer Dienstleistungen sei nur verpflichtet, die Gesetze des EU-Staates einzuhalten, in dem sich seine Hauptniederlassung auf europäischem Boden befinde. Und die liege bei Google und Meta jeweils in Irland.W.K.