19.05.2024

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Folge 12-22 vom 25. März 2022 / Aufgefallen / Kein Passentzug bei Terroristen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12-22 vom 25. März 2022

Aufgefallen
Kein Passentzug bei Terroristen

Durch eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes schuf der Gesetzgeber im Sommer 2019 die Möglichkeit, Personen mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Absicht der damaligen Großen Koalition von Union und SPD war es, über diese Regelung eine abschreckende Wirkung auf Sympathisanten von Terrorgruppen wie dem Islamischen Staat (IS) zu entfalten.

Von der Verlustregelung ausgenommen wurden Minderjährige. Auch IS-Kämpfer, die sich bereits im ausländischen Gewahrsam befanden, mussten nicht befürchten, ihren Status als deutsche Staatsangehörige zu verlieren. Auch für andere Terrorunterstützer hat die vor über zwei Jahren auf den Weg gebrachte Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes offenbar bislang keine Auswirkungen gehabt.

Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte, ist der Bundesregierung kein einziger Fall bekannt, in dem jemand die Staatsbürgerschaft verloren hätte, weil er sich „an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ beteiligt hat. Gar keine Zahlen konnte die Regierung zu den Auswirkungen von zwei weiteren Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts vorlegen: 2019 war auch die Einbürgerung von Ausländern verboten worden, die in Mehrehe leben. Zudem war die Frist für einen Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund von falschen Identitätsangaben von fünf auf zehn Jahre verlängert worden. N.H.