19.05.2024

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Folge 12-22 vom 25. März 2022 / Königsberg / Die Stadt geht gegen illegalen Alkoholverkauf vor / Verdeckte Bierläden in Wohnhäusern – Zahlreiche Anwohner beschwerten sich über nächtliche Ruhestörungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12-22 vom 25. März 2022

Königsberg
Die Stadt geht gegen illegalen Alkoholverkauf vor
Verdeckte Bierläden in Wohnhäusern – Zahlreiche Anwohner beschwerten sich über nächtliche Ruhestörungen
Jurij Tschernyschew

Alkohol gilt als „Problemlöser“ für alles und als Stressbewältiger für viele Menschen. Bierläden, die als Bars und Kneipen „getarnt“ sind, erfreuen sich in Königsberg bei ihrer Zielgruppe großer Beliebtheit.  Um Abhilfe zu schaffen, hat die Gebietsregierung beschlossen, massive Razzien in Bierläden durchzuführen, die Alkohol in der Nähe von sozialen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten verkaufen. Die zuständigen Regierungsstellen haben bereits damit begonnen, Bierläden in den genannten Gebieten zu ermitteln, die keine Lizenz zum Verkauf alkoholischer Getränke erworben haben.

Bislang konnten Bierläden unkontrolliert eröffnet werden, weil die Inhaber keine Lizenzen oder Sondergenehmigungen dafür einholen mussten. Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Ruhestörungen aufgrund des Verkaufs von Alkohol in der Nachbarschaft führten zur Überprüfung solcher Verkaufsstellen.

Schon länger ist der Verkauf von alkoholischen Getränken im Königsberger Gebiet nur in der Zeit zwischen 9 und 21 Uhr erlaubt. Nach 21 Uhr arbeiten jedoch viele Bierverkaufsläden wie öffentliche Gaststätten, deren Öffnungszeiten in keiner Weise eingeschränkt sind.

Im Jahr 2021 wurden in Königsberger Getränkeläden, die auch nachts geöffnet sind, zahlreiche Kontrollkäufe getätigt. Dabei stellte sich heraus, dass alle Geschäfte nicht ordnungsgemäß als Gastronomiebetrieb gekennzeichnet waren.

Das heißt, sie hatten keine Speisekarte, keinen Schankraum, keine Kundentoiletten und auch keine Küche. Die einzige Nuance, mit der die Bierläden ihren Status als „Bar“ rechtfertigten, war, dass sie alkoholische Getränke offen und ohne Korken verkauften.

Verschärfung der Bedingungen

Irina Sorokina, die stellvertretende Ministerpräsidentin der Regionalregierung, erklärte, dass die Regionalbehörden eine Gesetzesinitiative zur Verschärfung der Anforderungen an Getränkeläden, die Alkohol in der Gastronomie verkaufen, einbringen wollten. Darüber hinaus sei geplant, mit den Mietern in Mehrfamilienhäusern zu verhandeln, um sicherzustellen, dass solche Verkaufsstellen nicht heimlich in Wohngebäuden betrieben werden.

Die Behörden haben beschlossen, die Mindestbedienungsfläche für Gaststätten, die Alkohol verkaufen und sich in Mehrfamilienhäusern befinden, zu erhöhen. Zurzeit sind es noch 20 Quadratmeter, was die Betreiber von Getränkeläden ausnutzen. Diese sind praktisch rund um die Uhr unter dem Deckmantel von Bars tätig, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht sind.

Die Stadtregierung hat eine Initiative zur Verschärfung der Vorschriften für den Alkoholverkauf in Wohngebäuden ergriffen. Sie sieht vor, die Anforderungen an die Mindestfläche in Gastronomiebetrieben, die alkoholische Getränke in Mehrfamilienhäusern verkaufen, auf 50 Quadratmeter zu erhöhen. Gleichzeitig werden die Läden in den Wohngebäuden weiterhin geöffnet sein, allerdings nur von 11 bis 21 Uhr.

Gouverneur Anton Alichanow hatte bereits 2017 und 2018 Kampagnen gegen nächtliche Alkoholgeschäfte geführt. Die aktuelle Kampagne begann nach einem Besuch im ehemaligen Ostseeviertel, wo sich die Anwohner beim Bezirksleiter über den 24-Stunden-Betrieb des Ladens „Goscha“ beschwert hatten, der die Trinker um sich schare. Die Verkaufsstelle war Gegenstand zahlreicher Inspektionen und Versuchen, sie zu schließen. Dies ist nur eines von vielen Beispielen, in denen ein Alkoholgeschäft im Erdgeschoss eines Wohnhauses 24 Stunden am Tag unter dem Deckmantel einer Bar betrieben wird.