20.05.2024

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Folge 13-22 vom 01. April 2022 / Sterbehilfe / Plädoyer für Selbstbestimmung / Michael de Ridder hat in leitender Position in Berliner Krankenhäusern gearbeitet – Seit Jahren setzt er sich für passive Hilfe beim Sterben ein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-22 vom 01. April 2022

Sterbehilfe
Plädoyer für Selbstbestimmung
Michael de Ridder hat in leitender Position in Berliner Krankenhäusern gearbeitet – Seit Jahren setzt er sich für passive Hilfe beim Sterben ein
Dirk Klose

Beim Thema Sterbehilfe stehen sich Befürworter und Gegner schroff gegenüber. Der Arzt Michael de Ridder, geboren 1947, war lange Zeit an Berliner Krankenhäusern tätig. Schon öfters hat er in Reden und Publikationen für eine Unterstützung sterbewilliger Patienten plädiert. Er gehörte zu den Klägern gegen das im Jahr 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung im Strafrechtsparagraphen 217, das vom Bundesverfassungsgericht in einem aufsehenerregenden Urteil am 26. Februar 2020 gekippt wurde.

Sein Buch „Wer sterben will, muss sterben dürfen“ ist ein Plädoyer, kranken Menschen, die bewusst aus dem Leben scheiden wollen, Hilfe zu leisten. Voraussetzung, das wiederholt er mehrfach, seien „Freiverantwortlichkeit, Wohlerwogenheit und Unumstößlichkeit der Willensbildung“. Er verweist darauf, dass die Mehrzahl der Bevölkerung in Deutschland einer Sterbehilfe positiv gegenübersteht. 

De Ridder geht auf die Geschichte und die Bewertung des Suizids durch die Jahrhunderte ein und betont das grundgesetzlich verbürgte Recht, frei über sein Leben auch am Ende entscheiden zu können. Naheliegende Gründe bei Suizid sind, schreibt er aus langjähriger Krankenhauserfahrung, schwerste Krebserkrankungen oder das grausame ALS-Syndrom (eine unheilbare, nach und nach den ganzen Körper ergreifende Muskulaturlähmung). 

Aktive Sterbehilfe ist strafbar. Es geht de Ridder um passive, also indirekte Sterbehilfe; die vielzitierte „Leerung des Glases“ müssen die Betroffenen alleine vornehmen. Mehrfach hat er suizidwilligen Menschen geholfen. Er berichtet mit viel Empathie weckender Sensibilität von drei Fällen, als er beratend oder bis zum Ende dabei war. Immer gingen lange Vorgespräche und Prüfung aller Krankenunterlagen voraus. Eine 67 Jahre alte Frau, todkrank und ihr Ende vor Augen, sagt ihm: „Ich habe keine Angst vor dem Sterben, einschlafen will ich, wenn es der richtige Zeitpunkt ist, und ich glaube, der ist bald. Helfen Sie mir dabei?“ 

Ridders Haltung ist immer auch angreifbar. Er schreibt aus sehr persönlicher Sicht, als Arzt für leidende Menschen bis zum Ende da zu sein, was für ihn heißt, notfalls auch sterbewilligen Kranken zu helfen. Dem ernsten Thema ist die ebenso überlegte Darstellung angemessen; der Autor vermittelt glaubhaft, wie ihn eigene schwere Erkrankungen zu dieser Haltung gebracht haben.

Michael de Ridder: „Wer sterben will, muss sterben dürfen. Warum ich schwer kranken Menschen helfe, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden“, Deutsche Verlags-Anstalt, München 2021, gebunden, 224 Seiten, 20 Euro