19.05.2024

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Folge 14-22 vom 08. April 2022 / Altersversorgung / Was die Grundrente wirklich bringt / Vier Fünftel der bisher berechneten Rentenzuschläge liegen nur im zweistelligen Euro-Bereich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-22 vom 08. April 2022

Altersversorgung
Was die Grundrente wirklich bringt
Vier Fünftel der bisher berechneten Rentenzuschläge liegen nur im zweistelligen Euro-Bereich
Frank Bücker

Die Rentenpolitik hat zwei Mal in der Bundesrepublik Deutschland Wahlen entscheidend beeinflusst. Am 15. September 1957 gelang es der Christlich Demokratischen Union Deutschlands erst- und bislang letztmalig, die absolute Mehrheit zu erringen. Einer der wesentlichen Gründe war die Einführung der dynamischen Rente durch Umstellung eines kapitalgedeckten auf ein umlagefinanziertes Rentenverfahren. Sie ermöglichte höhere Renten und die Ankoppelung der Renten an die steigenden Einkommen. 

Am 19. November 1972 rettete die Rentenpolitik die sozial-liberale Regierung. Die erste von der SPD geführte Bundesregierung war wegen der sogenannten Ostverträge in Bedrängnis geraten. Die Renten wurden einmalig von der Lohnentwicklung abgekoppelt und großzügig angehoben. 

Am 26. September 2021 fuhr die SPD bei der Bundestagswahl ein unerwartet gutes Ergebnis ein, Anteil daran hatte die sogenannte Grundrente. Die zutreffende Bezeichnung lautet Grundrentenzuschlag. Insgesamt beziehen in Deutschland 21,202 Millionen Menschen eine Rente. Zwar trat das Gesetz über den Grundrentenzuschlag bereits am 1. Januar 2021 in Kraft, aber wie viele Berechtigte es gibt, ist immer noch ungewiss. Die Schätzungen bewegen sich zwischen 1,3 und 1,8 Millionen. 

Bislang ist nur ein Fünftel der Grundrentenzuschläge berechnet worden. Die Rechenprogramme müssen ständig nachgebessert werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hofft, dass bis Ende des laufenden Jahres alle Berechnungen durchgeführt werden können. Nach Angaben der DRV Bund ergeben die bisher berechneten Rentenzuschläge in vier von fünf Fällen nur zweistellige Euro-Beträge. 

Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienern. Um ihn zu erhalten, müssen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten für einen teilweisen Zuschlag und zwei Jahre mehr für den vollen Zuschlag vorhanden sein. Der Durchschnittsverdienst muss zwischen 30 und 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes betragen haben. Durch eine komplizierte Berechnung auf Basis der Renten-Entgeltpunkte ergibt sich ein Grundrentenzuschlag. Nun erfolgt eine Bedürftigkeitsprüfung, die anhand des Steuerbescheids vorgenommen wird. Dieser wird stets für das abgelaufene Jahr erteilt. Die volle Grundrente erhält nur, wer nicht mehr als 1250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1950 Euro (Paare) verdient. Wer etwas mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. 

Anschließend freut sich möglicherweise die Stelle, die Berechtigten eine sogenannte Grundsicherung gewährt. Denn bei steigenden eigenen Einkünften wird diese staatliche Transferleistung gekürzt.