20.05.2024

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Folge 16-22 vom 22. April 2022 / Meldung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 16-22 vom 22. April 2022

Meldung

Wilder Streik war illegal

Berlin – Das Arbeitsgericht in Berlin hat die Kündigung von drei Mitarbeitern des Lieferdienstes „Gorillas“ bestätigt, weil sie sich an einem „wilden Streik“ beteiligt hatten. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Teilnahme an einem Streik nur dann rechtmäßig sei, wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen werde. Dagegen machten die Kläger geltend: „Die Kurierfahrerinnen und -fahrer sind der Auffassung, dass auch die Teilnahme an einem verbandsfreien Streik eine zulässige Rechtsausübung darstelle, und berufen sich unter anderem auf die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG). Die Koalitionsfreiheit schütze auch Arbeitskampfmaßnahmen.“ Die Kläger wollen nun vor das Landesarbeitsgericht ziehen. Ihr Anwalt Benedikt Hopmann kritisiert: „Deutschland hat das rückständigste und restriktivste Streikrecht Europas. In den meisten europäischen Ländern wäre der Streik bei Gorillas ein ganz normaler Arbeitskampf gewesen.“  F.B.