26.04.2024

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Folge 20-22 vom 20. Mai 2022 / Deutschlandvertrag / Beschränkte Souveränität für den Westen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 20-22 vom 20. Mai 2022

Deutschlandvertrag
Beschränkte Souveränität für den Westen
Manuel Ruoff

Die Bedeutung des Kalten Krieges für Deutschland ist ambivalent. Auf der einen Seite hat er dem Land jahrzehntelange Spaltung gebracht. Zum anderen machte er die Deutschen zu mehr oder weniger umworbenen Bündnispartnern ihrer jeweiligen Besatzungsmächte. Der Bundesrepublik brachte er die Teilsouveränität. 

Vor 70 Jahren, am 26. Mai 1952, schloss die Bundesrepublik mit ihren Besatzungsmächten USA, Großbritannien und Frankreich den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. Dieser kurz auch Deutschlandvertrag, Bonner Vertrag oder Bonner Konvention genannte Vertrag löste das Besatzungsstatut von 1949 ab. Er war der Preis, den die Westalliierten dafür zahlten, dass die auf ihre Initiative hin 1949 gegründete Bundesrepublik ihnen das militärische Potential der Westdeutschen zur Verfügung stellte. Es handelte sich also um ein Junktim. Donald Trump würde von einem Deal sprechen, die EU von einer Paketlösung.

Der militärische Tribut, den die Bundesrepublik als Gegenleistung für ihre Teilsouveränität leisten sollte, bestand in der Mitgliedschaft in der geplanten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Diese sah eine gemeinsame kontinental(west)europäische Armee vor, ähnlich der 

Grande Armée Kaiser Napoleons I. Obwohl dem so war und der Plan zur EVG mit René Pleven von einem Franzosen stammte, löste die Vorstellung deutscher Soldaten in Frankreich ein derartiges Unwohlsein aus, dass in der französischen Nationalversammlung über den Pleven-Plan gar nicht erst abgestimmt wurde. 

Damit lag die bundesdeutsche Teilsouveränität erst einmal auf Eis. Und es wurde nach einer anderen Form gesucht, in der die Bundesrepublik ihren Besatzungsmächten das militärische Potential ihrer Bürger zur Verfügung stellen konnte. Nachdem die EVG an Frankreich gescheitert war, nahmen nun die angelsächsischen Besatzungsmächte die Sache in die Hand. Als Gegenleistung für die Gewährung der Teilsouveränität im Deutschlandvertrag sollte die Bundesrepublik nun der Westeuropäischen Union (WEU) und der NATO beitreten sowie im sogenannten Aufenthaltsvertrag acht NATO-Mitgliedstaaten – darunter seinen drei Besatzungsmächten – das Recht einräumen, dauerhaft Streitkräfte auf seinem Territorium zu stationieren.

Am 5. Mai 1955 trat das aus dem Deutschlandvertrag sowie zehn weiteren Verträgen und Abkommen bestehende Vertragspaket in Kraft. Am 27. Februar des Jahres hatte der Deutsche Bundestag die sogenannten Pariser Verträge gebilligt, am 18. März stimmte auch der Bundesrat zu. Die SPD hatte das Paket mit der Begründung abgelehnt, es verfestige die deutsche Spaltung. Wenige Tage nach dem Inkrafttreten des Deutschlandvertrags wurde die Bundesrepublik Mitglied des Nordatlantikpaktes.

Der Osten zog wie so häufig nach. Am 14. Mai 1955 schloss die DDR mit ihrer Besatzungsmacht sowie Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, Ungarn und der Tschechoslowakei den Warschauer Vertrag (WV). Am 20. September 1955 erklärte die Sowjetunion die DDR für souverän.