25.04.2024

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Folge 21-22 vom 27. Mai 2022 / Kolumne / Gefälscht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-22 vom 27. Mai 2022

Kolumne
Gefälscht
Vera Lengsfeld

Bekanntlich leitete die Fälschung der Kommunalwahlen im Mai 1989 in der DDR den Zerfall des Arbeiter- und Bauernstaates ein. Leider ist nicht zu hoffen, dass die Wahlfälschungen bei den Landtagswahlen in Berlin eine ähnliche Wirkung haben werden. Trotz des Wahlchaos, Ausgabe falscher Stimmzettel, ihr zeitweiliges Fehlen, frühzeitiges Schließen von Wahllokalen, blieb die Reaktion verhalten. Es gab einen kurzen Aufschrei in den Medien und jede Menge Einsprüche, das war’s. 

Nur einer gibt nicht auf: der ehemalige Abgeordnete und heutige Chef der neu gegründeten Good Governance  Gewerkschaft (GGG) Marcel Luthe. Er streitet nach wie vor für die Aufarbeitung des Skandals. Dabei findet er immer neue Beweise für Wahlfälschung.

Aus einem von Luthe verschickten Wahlprotokoll geht hervor, dass im Wahllokal 20.512 in Friedrichshain-Kreuzberg für die Zweitstimme zum Abgeordnetenhaus die falschen Stimmzettel vorlagen – die für Charlottenburg-Wilmersdorf. Natürlich stehen auf diesem Zettel andere Kandidaten als für Friedrichshain-Kreuzberg. Wer also die Liste einer Partei ankreuzte, wählte die des Nachbarkreises. Der Wahlvorstand bemerkte den Fehler ziemlich früh. Das wurde dem Bezirkswahlamt gemeldet. Von dort kam die Weisung, mit den falschen Wahlzetteln fortzufahren. Nach etwa zwei Stunden kam die Anweisung, dass die „Charlottenburg-Wilmersdorf“-Wahlzettel ungültig seien. Bis dahin hatten 82 Personen diese Wahlzettel genutzt.

Fast jede fünfte Stimme in diesem Wahllokal wurde damit für ungültig erklärt! Kein Einzelfall, denn in sehr vielen Lokalen lagen falsche Stimmzettel aus. Wenn auch da die Stimmen später für ungültig erklärt wurden, potenziert sich der Fehler. Inzwischen wurden die ungültig gemachten Stimmen aber wieder gültig gemacht.

Die Berliner Bezirksämter sind zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Was die Behandlung der falschen Stimmzettel betrifft, hat das Bezirksamt entschieden, dass die Wahl weitergeführt wird, das heißt, Wähler und Öffentlichkeit über diesen Vorfall getäuscht werden.

Luthe, der bereits gegen die Wahl Einspruch erhoben hat, ist jetzt einen Schritt weiter gegangen. Er hat die Verantwortlichen im Bezirksamt wegen Wahlfälschung angezeigt.