20.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 21-22 vom 27. Mai 2022 / Kommentar / Der Fall Schröder

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-22 vom 27. Mai 2022

Kommentar
Der Fall Schröder
Hans Heckel

Geht es nach der Union, sollte Altkanzler Gerhard Schröder auch noch sein Ruhegehalt verlieren, nachdem ihm ein Großteil seiner Privilegien bereits entzogen wurde. Im Zentrum der hitzigen Debatten steht die Frage, inwieweit Schröder „Putins Mann“ sei. In jedem Fall hat sich das Gerangel um den Ex-Regierungschef längst zu einer internationalen Blamage für Deutschland entwickelt. 

Schröder war kaum aus dem aktiven Dienst eines Bundeskanzlers geschieden, als bereits Ende 2005 seine Tätigkeit für Gazprom begann. Zwar gab es schon damals heftige Kritik an dem „dreisten Seitenwechsel“, doch letztlich prallten die Anwürfe an Schröder ab, seine Aktivitäten für ausländische Konzerne gerieten mit den Jahren zur scheinbaren Normalität.

Doch genau das waren sie nie. Zwar ist dem Altkanzler zu glauben, dass er keines der in seiner Amtszeit angesammelten Dienstgeheimnisse jemals mit seinen russischen Partnern geteilt hat. Doch die guten Beziehungen und das Hintergrundwissen eines ehemaligen deutschen Regierungschefs blieben ihm natürlich erhalten. Und genau darauf dürften es Gazprom und Co. abgesehen haben.

Aber das ist nicht entscheidend. Aus deuscher Sicht ging es von Anfang an ums Prinzip: Ist es überhaupt akzeptabel, dass ein deutscher Bundeskanzler a.D. in den Dienst des Auslands tritt? Gazprom und Rosneft sind schon wegen ihrer Größe, ihres Tätigkeitsfeldes und ihrer engen Anbindung an den Kreml nicht einfach Privatfirmen. Beide fungieren als strategische Instrumente der russischen Regierungspolitik. Und selbst wenn Schröder, wie er beteuert, stets Deutschlands Interesse im Blick gehabt haben mag – die Konzerne blieben Werkzeuge einer ausländischen Macht.

Dabei ist es in der grundsätzlichen Bewertung unerheblich, um welche Macht es sich konkret handelt. Sogar engste Verbündete werden bisweilen zu Konkurrenten. Der Interessenkonflikt ist immanent und muss nicht erst in einem so heftigen Zerwürfnis zutage treten wie jetzt im Verhältnis zwischen Berlin und Moskau.

Das üppige Ruhegehalt eines Kanzlers a.D. drückt zudem nicht bloß die Anerkennung seines fortdauernden Status’ aus. Es soll ihn auch jeder finanziellen Notwendigkeit entheben, sich im Ruhestand für irgendetwas zu verdingen.

Schröders Aktivitäten für Gazprom und ähnliche Konzerne gerieten also nicht erst in jüngster Zeit zum Sündenfall. Sie waren es von Anfang an. Es ging seit Ende 2005 um die Fragen des Stils und der unteilbaren nationalen Interessen. Dass ein britischer Premier, ein französischer oder US-amerikanischer Präsident je für ausländische Konzerne aktiv geworden wäre wie Schröder es tat, ist daher nicht von ungefähr kaum vorstellbar.