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Folge 29-22 vom 22. Juli 2022 / Soziale Netzwerke / Urteil gegen Facebook / Angebliche Hassrede – Ein deutsches Gericht bescheinigt dem US-Konzern unrechtmäßige Zensurverstöße

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-22 vom 22. Juli 2022

Soziale Netzwerke
Urteil gegen Facebook
Angebliche Hassrede – Ein deutsches Gericht bescheinigt dem US-Konzern unrechtmäßige Zensurverstöße
W. Kaufmann

Am 9. Mai 1814 schrieb der katholische Publizist Joseph Görres im „Rheinischen Merkur“, wobei er diese Aussage Napoleon in den Mund legte: „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Das selbige Zitat wurde von einer Nutzerin des sozialen Netzwerks Facebook ins Internet gestellt. Daraufhin löschten die hausinternen Zensoren des Facebook-Mutterkonzerns Meta Platforms Inc. den Beitrag wegen „Verletzung der Gemeinschaftsstandards“ und sperrten die Nutzerin zudem aufgrund ihrer „Hassrede“.

Ein „vorsätzlicher Rechtsbrecher“

Diese wehrte sich allerdings gegen die verhängten Strafen und zog vor das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, wo sie von dem Medienanwalt Joachim Steinhöfel vertreten wurde. Das OLG urteilte am 7. Juli in Aufhebung einer fehlerhaften Entscheidung der früheren Instanz, dass das Agieren des Konzerns rechtswidrig sei, denn schließlich habe der Bundesgerichtshof bereits im Vorjahr die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook in Bezug auf die Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrungen bei Verstößen gegen „Kommunikationsstandards“ festgestellt. 

Doch dabei ließ es das Hamburger Gericht nicht bewenden und bemängelte in glasklarer Offenheit, dass die Firma Meta Platforms „nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin nicht nur an ihren gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksamen AGB zur Löschung von Beiträgen und Sperrung von Nutzerkonten festhält, indem sie diese offenbar bis heute unverändert lässt, sondern sogar ihre Sanktionspraxis auf Basis dieser rechtswidrigen AGB fortsetzt. Sie nimmt also Löschungen und Kontosperrungen gegenüber Nutzern vor, obwohl sie positiv weiß, dass dafür gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung keine rechtliche Grundlage besteht.“

Steinhöfel, der seit Jahren gegen die Zensurpraxis von Facebook/Meta vorgeht, kommentierte das Urteil mit den Worten: „Facebook ist laut OLG Hamburg ein vorsätzlicher, serienmäßiger Rechtsbrecher. Der IT-Riese ebnet unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze die Meinungsfreiheit auf seinen Plattformen ein.“ Daher fordert der Anwalt nun, dass der Gesetzgeber „einen pauschalierten Schadensersatz pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre“ festlegt. 

Ob es hierzu kommt, ist fraglich. Immerhin hegt der deutsche Staat selbst Interesse an der Fortsetzung der Zensurpraxis bei den sozialen Netzwerken. Ansonsten hätte er die Unternehmen nicht per Gesetz zur Löschung angeblicher „Hasskommentare“ verpflichtet.