24.04.2024

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Folge 30-22 vom 29. Juli 2022 / Klagende „Klima-Kleber“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-22 vom 29. Juli 2022

Klagende „Klima-Kleber“
Norman Hanert

Zum Teil schon seit dem Januar prüft Berlins Justiz Fälle im Zusammenhang mit Straßenblockaden durch Klimaaktivisten der „Letzten Generation“. Derzeit gibt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft 175 solcher Verfahren.

Bei der Prüfung durch die Staatsanwälte geht es nicht um die Frage, ob die planmäßige Durchführung von Blockaden des Straßenverkehrs möglicherweise die Bildung einer kriminellen Vereinigung darstellt. Offenbar ist für die Staatsanwälte bislang auch kein Thema, ob die von der „Letzten Generation“ in ultimativem Ton erhobenen Forderungen an die Bundesregierung als Nötigungsversuch gegen Verfassungsorgane gewertet werden müssten. 

Äußerungen aus der Berliner Justiz lassen vielmehr darauf schließen, dass die Strafverfolgungsbehörden sich mit der Frage beschäftigen, ob die Blockaden in jedem Fall den Versuch einer Nötigung von Autofahrern darstellen: Möglicherweise stand diesen ja eine Ausweichroute zur Verfügung, so dass die Blockade doch als politische Demons-tration und nicht als Nötigung gewertet werden kann? Der eher magere Ausstoß solcher Abwägungen sind bislang 17 Strafbefehle gegen Klima-Aktivisten. 

Die Klima-Blockierer sorgen inzwischen für weiteres Material, das in Berlins Strafverfolgungsbehörden unter allen nur denkbaren Aspekten ausgiebig diskutiert und juristisch abgewogen werden kann. Nach Angaben des Polizeigewerkschafters Bodo Pfalzgraf zeigen die Aktivisten vermehrt Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung an. Bei ihren Aktionen verwenden sie immer öfter eine Kombination aus Klebstoff und Sand, um ihre Hände auf der Fahrbahn festzukleben. Setzen die Polizisten dann zur Räumung Werkzeuge wie Hammer und Meißel ein, stellt dies aus Sicht der Aktivisten eine gefährliche Körperverletzung durch die Beamten dar.