24.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 31-22 vom 05. August 2022 / Deutschlandlied / Hymne der Weimarer Republik

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31-22 vom 05. August 2022

Deutschlandlied
Hymne der Weimarer Republik
Manuel Ruoff

Nach der Gründung des Deutschen Reiches stellte sich die Frage nach einer Hymne für festliche Staatsakte. Eine Nationalhymne im engeren Sinne hatte das Kaiserreich nicht. Bei entsprechenden Gelegenheiten wurde Preußens „Heil dir im Siegerkranz“ variiert, dessen Melodie wie die diverser anderer deutscher Fürstenhymnen jene der britischen Nationalhymne „God Save the Queen“ beziehungsweise „God Save The King“ war. Dieses hohe Lied auf den Monarchen war für die Weimarer Republik unbrauchbar. 

Das Deutschlandlied zur eingängigen Haydn-Hymne hatte schon im 19. Jahrhundert seine Freunde gehabt. Am 11. November 1914 meldete der Heeresbericht nach der Schlacht von Langemarck: „Westlich Langemarck brachen junge Regimenter unter dem Gesang ,Deutschland, Deutschland über alles‘ gegen die erste Linie der feindlichen Stellung vor und nahmen sie.“

Am 12. Mai 1919 nannte der zum Präsidenten der Weimarer Nationalversammlung gewählte Zentrumspolitiker Konstantin Fehrenbach in einer Rede das Deutschlandlied einen Ausdruck „der Verehrung für das Land unserer Väter“. Nach seiner Ansprache erhoben sich die Parlamentarier von ihren Plätzen und sangen einmütig „Deutschland, Deutschland über alles“.

Allerdings taten sich die Entscheidungsträger wie nach dem Zweiten auch schon nach dem Ersten Weltkrieg mit der Entscheidung schwer. Andererseits wurde das Fehlen einer Nationalhymne im diplomatischen Verkehr mit dem Ausland zunehmend lästig. 

Am 11. Juli 1922 beschloss dann das Reichskabinett auf Anregung des sozialdemokratischen Innenministers Adolf Köster, dem ebenfalls sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert vorzuschlagen, den Verfassungstag einen Monat später zum Anlass zu nehmen, das Deutschlandlied zur Nationalhymne zu proklamieren.

Ähnlich wie später Bundespräsident Theodor Heuss hatte auch Reichspräsident Ebert Hemmungen, das Deutschlandlied feierlich zur Nationalhymne zu erklären. Stattdessen verkündete er am 11. August 1922, „so, wie einst der Dichter, so lieben wir heute ,Deutschland über alles‘. In Erfüllung seiner Sehnsucht soll unter den schwarzrotgoldenen Fahnen der Sang von Einigkeit und Recht und Freiheit der festliche Ausdruck unserer vaterländischen Gefühle sein.“

(siehe Leitartikel Seite 8)